Bundesrat will entführte Kinder besser schützen

publiziert: Mittwoch, 28. Feb 2007 / 11:53 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 28. Feb 2007 / 12:14 Uhr

Bern - Von Vater oder Mutter entführte Kinder sollen besser geschützt werden. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage verabschiedet, die insbesondere die Verfahren beschleunigt und gütliche Regelungen fördert.

Die Gerichtsverfahren sollen verkürzt und gestrafft werden.
Die Gerichtsverfahren sollen verkürzt und gestrafft werden.
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Dem Parlament zugeleitet wurden ein Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen. Sie waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Mit dem neuen Gesetz sollen die langen und meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren verkürzt und gestrafft werden.

Gesuche um Rückgabe entführter Kinder werden künftig in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einziger Instanz beurteilt. Der Entschied kann aber beim Bundesgericht angefochten werden.

Stärkere Einbezug ins Verfahren

Der Bundesrat will auch eine kindesgerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsabkommens gewährleisten, indem das Kind bzw. sein Beistand stärker ins Verfahren einbezogen werden.

Gefördert wird zudem die Mediation: Dem Gerichtsverfahren muss die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen den zerstrittenen Elternteilen vorangehen.

Der Rückführungsentscheid wird künftig auch die Modalitäten der Vollstreckung regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein. Dies soll verhindern, dass der Entführer oder die Entführerin die Vollstreckung weiterhin durch einen Kantonswechsel verzögern kann.

(dl/sda)

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