Bundesrat will getarnte Radaranlagen nicht verbieten

publiziert: Donnerstag, 1. Mrz 2007 / 21:57 Uhr

Bern - Der Bundesrat hält nichts davon, getarnte Radaranlagen gesetzlich zu verbieten und die «Blechpolizisten» gut sichtbar anzukündigen. Solches wäre seiner Ansicht nach «der Verkehrssicherheit in hohem Masse abträglich».

Gemäss Nationalrat Alexander Baumann dürften Radarkontrollen nur an «sicherheitsrelevanten» Punkten gemacht werden
Gemäss Nationalrat Alexander Baumann dürften Radarkontrollen nur an «sicherheitsrelevanten» Punkten gemacht werden
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In einer Motion wendet sich Nationalrat Alexander Baumann (SVP/TG) gegen «hinterlistige» Radarfallen. Radarkontrollen dürften nur an «sicherheitsrelevanten» Punkten gemacht werden und seien explizit anzukündigen.

Dann wisse man, dass Lenker «wissentlich und willentlich» zu schnell führen und könne sie auch bestrafen.

Der Bundesrat sieht das ganz anders und lehnt die Motion ab. Wer sich an die Geschwindigkeitlimiten halte, nehme die polizeiliche Überwachung kaum wahr und habe von ihr auch nichts zu befürchten, hält er fest.

Um präventiv zu wirken, müsse die Polizei aber auch spontan Geschwindigkeitskontrollen durchführen können.

Bundesrat denkt an Folgen

Laut Bundesrat würde die Ankündigung von Radaranlagen dazu führen, dass Lenker die Höchstgeschwindigkeit zwar im Kontrollbereich einhielten, sie aber zuvor und nachher straflos überschreiten könnten.

Der Bundesrat bekämpft auch ein Postulat von Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP/BE). Dieser regte an, nach dem Vorbild mehrerer Staaten der USA auch in der Schweiz das Rechtsabbiegen bei Rotlicht ohne Vortrittsrecht und auf eigene Verantwortung zu erlauben. Der Bundesrat hält eine solche Regelung für zu gefährlich.

(dl/sda)

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