Bundesrat will in dringenden Fällen selber entscheiden

publiziert: Mittwoch, 2. Sep 2009 / 15:50 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Sep 2009 / 16:28 Uhr

Bern - Der Bundesrat besteht darauf, in dringenden Fällen allein entscheiden zu können. Im Fall der Tinner-Akten habe er die unterschiedlichen Interessen optimal berücksicht, hält er in seiner Stellungnahme zu einer dringlichen Interpellation fest.

Der Bunderat ist zufrieden mit seiner Reaktion im Falle der Tinner-Akten.
Der Bunderat ist zufrieden mit seiner Reaktion im Falle der Tinner-Akten.
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Der Bundesrat stelle die parlamentarische Oberaufsicht im Fall Tinner nicht in Frage, heisst es in der Antwort auf den Vorstoss, den Ständerat Claude Janiak (SP/BL) als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) eingereicht hat.

Die GPDel habe aber weder Anspruch auf vorgängige Konsultation noch auf Mitentscheidung, wenn der Bundesrat seine verfassungsmässigen Befugnisse ausübe. «Die Ausübung der Oberaufsicht des Parlaments bzw. der GPDel darf nicht die Verantwortlichkeiten von Exekutive und Legislative verwischen.»

Interessen der Schweiz wahren

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass er von seinem in der Verfassung verankerten Verordnungs- und Verfügungsrecht nur restriktiv Gebrauch machen sollte. Dieses Recht ziele darauf ab, in bestimmten Situationen die Interessen des Landes zu wahren bzw. Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren und äusseren Sicherheit zu begegnen.

Bei den proliferationsrelevanten Aktenkopien im Fall Tinner habe er ein nach Inhalt differenziertes Vorgehen beschlossen, bekräftig der Bundesrat. Dieses Vorgehen habe «die unterschiedlichen Interessen optimal berücksichtigt».

Die GPDel und die Strafverfolgungsbehörden streiten sich seit Monaten um die Tinner-Akten. Schon die geheime Schredderaktion von 2007 war umstritten. Später beschloss der Bundesrat zudem die Vernichtung verschont gebliebener Aktenkopien mit Atombomben-Bauplänen, die der Untersuchungsrichter im Strafverfahren gegen die Tinners verwenden wollte.

(sl/sda)

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Lachhaft!!!
Dass der Bundesrat nicht in der Lage ist, selbst zu entscheiden, dürfte er wohl mehrfach bewiesen haben.

Der Rat muss in Zukunft druchs Volk und der Bundespräsident für vier Jahre gewählt werden. Dann wäre die "Päcklischieberei" der Nationalräte endlich vorbei und das Volk könnte den ihrer Meinung nach besten Mann/Frau wählen.
Rechtssicherheit statt Selbstherrlichkeit
Auch hier kann man dem Bundesrat leider kein professionelles Vorgehen attestieren. Ist es nicht äusserst peinlich, dass plötzlich ein grosser Teil dieser Tinner-Akten in Kopie zum Vorschein gekommen sind? Damals wurde Notrecht geltend gemacht, weil das Land vor "gefährlichen Akten" geschützt werden müsse, nun streitet man sich immer noch über das weitere Vorgehen betr. die Kopien. Der willkürlichen Anwendung von Not- oder Dringlichkeitsrecht ist Einhalt zu gebieten, sonst wird auch die Schweiz zur "Demokratur". In brisanten Fällen ist zwingend zumindest die parlamentarische Kommission zu konsultieren. Dies gibt Rechtssicherheit und hinterlässt nicht den Nachgeschmack einer Nacht- und Nebelaktion.
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