Schutzpatron der Schweiz
Bundesrat will keine Gedenkfeier für Niklaus von Flüe
publiziert: Donnerstag, 12. Mai 2016 / 14:29 Uhr

Bern - Niklaus von Flüe gilt als Schutzpatron der Schweiz. Die Geburt des Heiligen, der auch grossen politischen Einfluss hatte, jährt sich 2017 zum 600. Mal. Der Bundesrat verzichtet aber darauf, eine Gedenkfeier zu organisieren.

Er wolle Erinnerungsfeiern zu historischen Ereignissen nur zurückhaltend durchführen, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation des Freiburger CVP-Nationalrats Dominique de Buman.

Aus diesem Grund gab es auch keine vom Bund organisierten Gedenkanlässe zum Wiener Kongress von 1814/15 oder zur Schlacht von Marignano im Jahr 1515. In der Antwort erklärt sich der Bundesrat aber bereit, ein Unterstützungsgesuch von Kantonen oder privaten Organisationen zu prüfen. In der Innerschweiz sind entsprechende Vorbereitungen im Gang.

Die Eidgenossenschaft habe es der erfolgreichen Vermittlung von Flües zu verdanken, dass sie im 15. Jahrhundert eine schwere Krise überwinden konnte, ruft de Buman in seinem Vorstoss in Erinnerung. Es gilt heute als gesichert, dass die Intervention des Eremiten 1481 zum Stanser Verkommnis führte, das die Eidgenossenschaft vor dem Zerfall bewahrte.

Heiligsprechung 1947

Von Flüe wurde 1649 selig gesprochen. Die Heiligsprechung erfolgte 1947 durch Papst Pius XII. Der als Bauernbub geborene Bruder Klaus genoss jedoch schon zu Lebzeiten grosse Verehrung und galt als «lebender Heiliger». Heute steht seine Statue im Parlamentsgebäude.

(arc/sda)

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