Verhüllungsverbot

Burka-Verbot kommt vor Glarner Landsgemeinde

publiziert: Mittwoch, 16. Dez 2015 / 12:15 Uhr
Die Stimmberechtigten werden vermutlich im Mai entscheiden. (Archivbild)
Die Stimmberechtigten werden vermutlich im Mai entscheiden. (Archivbild)

Glarus - Die Glarner Landsgemeinde wird über ein Verhüllungsverbot ähnlich jenem des Burka-Verbots im Kanton Tessin abstimmen. Der Glarner Landrat, das Kantonsparlament, überwies einen Antrag eines Stimmbürgers an die Regierung.

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Im 60-köpfigen Glarner Parlament erhielt der so genannte Memorialsantrag eines Stimmberechtigen am Mittwoch elf Stimmen, alle aus der Fraktion der SVP. Damit wurde der Antrag mit einer Stimme mehr als nötig als erheblich erklärt, und die Regierung muss eine Vorlage für ein Verhüllungsverbot an die Landsgemeinde ausarbeiten. Vermutlich im Mai 2017 werden die Stimmberechtigten über die Burka-Frage entscheiden.

Die Glarner Regierung hatte den Memorialsantrag zuvor als rechtlich zulässig erklärt. Der Antrag orientiert sich am Text einer Volksinitiative, die vom Tessiner Stimmvolk im September 2013 mit einem Ja-Anteil von 65,5 Prozent angenommen wurde. In Kraft gesetzt wurde das Tessiner «Anti-Burka-Gesetz» bislang noch nicht.

Allerdings hat Ende September das Egerkinger Komitee rund um den SVP-Nationalrat Walter Wobmann eine Volksinitiative mit dem gleichen Inhalt auf nationaler Ebene lanciert. Das gleiche Komitee hatte bereits das Volksbegehren zum Minarettverbot angestossen.

Nicht Dutzende von Burka-Trägerinnen

Bei der Abklärung über die rechtliche Zulässigkeit hatte sich die Glarner Regierung auf die Situation im Kanton Tessin abgestützt, auf jene mit dem Burka-Verbot in Frankreich sowie auf die gängige Praxis in der Schweiz, bei Volksbegehren einen grosszügigen Massstab anzulegen.

In ihrer Gesamtbeurteilung verhehlt die Regierung nicht, dass es beim Verhüllungsverbot neben der rechtlichen Frage auch um die Verhältnismässigkeit geht. Sie schrieb: «Jedenfalls laufen nicht Dutzende von Burka-Trägerinnen durch unseren Kanton und auch die Hooligan-/Schwarzer Block-Fragen stellen sich bei uns an Sportveranstaltungen nicht.»

(bert/sda)

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