Busse gegen GBI-Mitglieder wegen Autobahnblockade bestätigt

publiziert: Dienstag, 28. Okt 2003 / 12:00 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht hat die Bussen gegen acht Aktivisten der Gewerkschaft GBI bestätigt. Sie hatten 1999 auf der A2 eine Aktion durchgeführt und wurden dafür der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen.

Das Baselbieter Kantonsgericht hatte GBI-Zentralsekretär Hansueli Scheidegger im vergangenen Mai zu 250 Franken und sieben weitere GBI-Mitglieder zu je 150 Fr. Busse verurteilt. Sie hatten im Oktober 1999 auf der Autobahn A2 in Pratteln bei einer Baustelle eine Aktion durchgeführt und dabei eine Fahrbahn blockiert.

Dabei entstand ein Stau von über fünf Kilometern. Zweck der Aktion war es, auf die mangelnde Arbeitssicherheit der Arbeiter auf Autobahnbaustellen aufmerksam zu machen. Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Betroffenen gegen die Verurteilung wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs nun abgewiesen.

Gemäss den Lausanner Richter haben sie mit ihrer Aktion eine Gefahr für Leib und Leben geschaffen. Die Demonstration habe einen längeren Stau verursacht. Das Bundesgericht habe diesbezüglich schon früher entschieden, dass die planmässige Behinderung des Verkehrsflusses auf der Autobahn ernsthafte Gefahren hervorrufe.

Nicht belegt sei die Behauptung der Beschwerdeführer, dass es an der fraglichen Stelle zur Zeit der Aktion ohnehin zu Staus gekommen wäre. Im weiteren hätte sich nach Ansicht der Lausanner Richter an der ernsthaften Gefahr von Auffahrunfällen auch nichts geändert, wenn die Polizei rasche Warnmassnahmen ergriffen hätte.

(fest/sda)

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