CDU muss Millionenstrafe einstecken
publiziert: Mittwoch, 12. Jun 2002 / 17:18 Uhr
Berlin - Drei Monate vor der deutschen Bundestagswahl hat das Oberlandesgericht Berlin eine gegen die Christdemokraten verfügte Millionen-Strafe wegen des hessischen CDU-Finanzskandals bestätigt.
Die umgerechnet 30-Millionen-Franken-Summe übersteigt das
Wahlkampf-Budget der CDU. Hintergrund der Strafe sind die früheren
Schwarzgeld-Millionen der Hessen-CDU in der Schweiz und deren
geheimer Transfer in illegale Parteikassen. Im entsprechenden
Rechenschaftsbericht der CDU-Mutterpartei für 1998 tauchten die
Gelder nicht auf.
Nach Bekanntwerden der illegalen Geldflüsse wertete Bundestags- Präsident Wolfgang Thierse den CDU-Bericht als unkorrekt und strich der CDU 21 Millionen Euro staatliche Parteien-Zuschüsse.
Die Partei klagte und bekam 2001 in erster Instanz Recht. In einem umstrittenen Urteil erklärte das Verwaltungsgericht Berlin, die CDU habe den Rechenschaftsbericht abgegeben und damit Anspruch auf die Staatsgelder. Der Bericht müsse nicht inhaltlich korrekt sein.
Die von Thierse angerufene Berufungsinstanz erklärte dagegen, nach dem Transparenz-Gebot im deutschen Grundgesetz müsse ein Rechenschaftsbericht auch inhaltlich korrekt sein. Nur ein inhaltlich richtiger Bericht entspreche dem Parteien-Gesetz.
Der Bundestagspräsident erklärte nach dem Urteil, das Gericht habe dem Rechtsbewusstsein einen Dienst erwiesen. «Jedermann weiss, dass er seine Steuer-Erklärung wahrheitsgemäss abgeben muss und dass er staatliche Hilfen oder Zuschüsse verwirkt, wenn er sie mit unwahren Angaben zu begründen versucht.»
Die CDU zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar. Gegen die Nicht-Zulassung der Revision will die Partei Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Schon vor dem aktuellen Fall hatte der Bundestags-Präsident gegen die CDU etwa fünf Millionen Euro Sanktionen verhängt, unter anderem wegen der illegalen Spenden an den langjährigen Bundeskanzler Helmut Kohl. Den Grossteil dieser Strafe hat die Partei akzeptiert.
Kohl selbst hatte der CDU mit seinen Geheim-Spenden eine Strafe von etwa drei Millionen Euro eingebrockt. Zur finanziellen Wiedergutmachung sammelte er öffentlich etwa vier Millionen Euro. Der CDU-Etat für den Bundestags-Wahlkampf 2002 beträgt 20 Millionen Euro.
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Die CDU zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar. Gegen die Nicht-Zulassung der Revision will die Partei Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Schon vor dem aktuellen Fall hatte der Bundestags-Präsident gegen die CDU etwa fünf Millionen Euro Sanktionen verhängt, unter anderem wegen der illegalen Spenden an den langjährigen Bundeskanzler Helmut Kohl. Den Grossteil dieser Strafe hat die Partei akzeptiert.
Kohl selbst hatte der CDU mit seinen Geheim-Spenden eine Strafe von etwa drei Millionen Euro eingebrockt. Zur finanziellen Wiedergutmachung sammelte er öffentlich etwa vier Millionen Euro. Der CDU-Etat für den Bundestags-Wahlkampf 2002 beträgt 20 Millionen Euro.
(bb/sda)
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