CVP-Ständerat Lombardi droht keine Gefängnisstrafe

publiziert: Samstag, 5. Apr 2008 / 11:29 Uhr / aktualisiert: Samstag, 5. Apr 2008 / 13:36 Uhr

Bellinzona - Der Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi muss nicht ins Gefängnis. Der Einzelrichter hat ihn wegen Verkehrsdelikten lediglich zu 60 Tagessätzen à 480 Franken sowie zu einer Geldbusse in der Höhe von 3000 Franken verurteilt.

Der Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi muss also nicht zurücktreten.
Der Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi muss also nicht zurücktreten.
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Der Richter in Bellinzona verzichtete darauf, eine früher bedingt ausgesprochene Gefängnisstrafe von 15 Tagen in eine unbedingte umzuwandeln. Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert. Lombardis politische Karriere ist somit gerettet.

Denn: Mit seiner Partei hatte der 51-Jährige ausgemacht, dass er aus dem Ständerat zurücktreten würde, falls er ins Gefängnis müsste. Lombardi zeigte sich über den Ausgang des Prozesses erleichtert. Er bleibe in seinem Amt, sagte er nach dem Urteil vor den Medien.

Geholfen hat Lombardi, dass er vor drei Jahren seinen Führerschein von sich aus abgegeben hatte. Er zog damals mit diesem Schritt seine persönlichen Konsequenzen aus einem schweren Unfall in alkoholisiertem Zustand sowie einer Serie von weiteren Verkehrsdelikten.

Bewährungsfrist von fünf Jahren

Diese Einsicht wertete das Gericht positiv. Normalerweise würde dies bei Wiederholungstätern zwar nicht für eine positive Prognose genügen, sagte Richter Marco Kraushaar.

Doch Lombardi habe öffentlich versprochen, sich mittelfristig nicht mehr ans Steuer zu setzen. Man könne davon ausgehen, dass er sich als Politiker an sein Versprechen halten werde. Die 60 Tagessätze erliess Kraushaar bedingt, setzte aber eine bewusst hohe Bewährungsfrist von fünf Jahren an.

Kraushaar kam in seinem Urteil zum Schluss, dass Lombardi im April 2005 auf der Autobahn bei Horgen ZH am Steuer einschlief und anschliessend mit einem anderen Fahrzeug kollidierte.

Laut Anklage hatte Lombardi zuvor bei einem Abendessen ein Glas Weisswein und vier Glas Rotwein getrunken. Lombardi und sein Anwalt führten den Unfall aber nicht auf einen Sekundenschlaf, sondern auf Herzprobleme zurück. Diese These verwarf Kraushaar aber als unglaubwürdig. Ob Lombardi das Urteil anfechten wird, ist noch offen.

(smw/sda)

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