Streit um Definition der Ehe Nebenschauplatz

CVP wirbt für Abschaffung der Heiratsstrafe

publiziert: Montag, 18. Jan 2016 / 11:32 Uhr / aktualisiert: Montag, 18. Jan 2016 / 13:59 Uhr
Die Heiratsstrafe soll abgeschafft werden.
Die Heiratsstrafe soll abgeschafft werden.

Bern - Zehntausende Ehepaare zahlen mehr Steuern als Konkubinatspaare mit gleichem Einkommen und Vermögen. Diese Heiratsstrafe will die CVP beseitigen. Die Diskussion um die Definition der Ehe bezeichnen die Initianten als «Nebenschauplatz».

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Doch prägt die Frage den Abstimmungskampf um die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe», die am 28. Februar an die Urne kommt. Zu Recht sagte nämlich CVP-Präsident Christophe Darbellay am Montag vor den Medien, die Benachteiligung selber sei unbestritten.

Obwohl vom Bundesgericht als verfassungswidrig beurteilt, zahlen noch immer rund 80'000 Paare bei der Bundessteuer eine Heiratsstrafe. Das möchte der Bundesrat ändern, das möchte auch das Parlament ändern. Für eine Lösung fehlte es bisher am politischen Willen, nicht zuletzt wegen der hohen Kosten. Darum soll nun soll das Volk Remedur schaffen.

Die CVP-Initiative verlangt, dass die Ehe bei Steuern und Sozialversicherungen gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt wird. Laut Darbellay bekämpft sie damit eine «fundamentale Ungerechtigkeit». Wie genau das gehen soll, sagt die Initiative jedoch nicht.

Keine perfekte Lösung

Heute werden Ehepaare gemeinsam veranlagt, was zu einem höheren Einkommen und damit wegen der Progression zu einem höheren Steuersatz führt. Eine von vielen Kantonen praktizierte Alternative ist das Splitting, wobei die Einkommen zusammengerechnet und dann geteilt werden. Das kann wegen des höheren Steuersatzes das tiefere Einkommen benachteiligen, in der Regel jenes der Frau. Der Bundesrat favorisiert den «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung», der in der Umsetzung aber als ebenso kompliziert gilt, wie er tönt.

Eine perfekte Lösung gebe es nicht, sagte Darbellay. Die Initiative beseitige nur das Problem der Heiratsstrafe. Eine Lösung schliesst sie hingegen von vornherein aus: Die gesonderte Besteuerung der Ehegatten wäre nicht mehr möglich, weil die Ehe im Initiativtext als Wirtschaftsgemeinschaft bezeichnet wird.

Das ist von den Initianten so gewollt. Die Berner SVP-Nationalrätin Nadja Pieren, deren Fraktion die Initiative unterstützt, bezeichnete die Individualbesteuerung als «Bürokratiemonster». Die Paare müssten eine zusätzliche Steuererklärung ausfüllen, die Verwaltung hätte 30 bis 50 Prozent mehr Aufwand.

Hohe Kosten

Auch ohne diesen Zusatzaufwand käme die Annahme der Initiative den Bund teuer zu stehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Abschaffung der Heiratsstrafe je nach Umsetzung zu Steuerausfällen von 1,2 bis 2,3 Milliarden Franken führen würde. Hinzu kommen Kosten bei den Sozialversicherungen. Die Initiative verlangt nämlich, dass Ehepaare auch in dem Bereich nicht mehr benachteiligt werden.

Das zielt insbesondere auf die Ehepaar-Rente bei der AHV, die höchstens das eineinhalbfache einer Maximalrente betragen darf. Die Mehrheit der verheirateten Paare bekomme heute eine tiefere Rente als unverheiratete Paare in der gleichen Einkommenssituation, sagte EVP-Präsidentin Marianne Streiff.

Die Aufhebung der Plafonierung würde nach Berechnungen des Bundes zwei Milliarden Franken kosten. Aus diesem Grund hat der Ständerat einen Gegenvorschlag zur Initiative im letzten Moment abgelehnt. Dieser sollte das Anliegen der Initiative aufnehmen, ohne aber eine Definition der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in die Verfassung zu schreiben.

«Vorgeschobenes Argument»

Es handelt sich um den umstrittensten Teil der Initiative. Nach Ansicht der Gegner - zu ihnen gehören auch Bundesrat und Parlament - wäre es dadurch nicht mehr möglich, künftig die Ehe für andere Lebensformen zu öffnen. Für Darbellay ist das ein vorgeschobenes Argument. Es dürfe nicht sein, dass eine vorhandene Ungerechtigkeit nicht beseitigt werde wegen einer Ungerechtigkeit, die es noch gar nicht gebe.

Streiff wies darauf hin, dass es sich bei der Definition im Initiativtext um das geltende Recht handle. Um die Ehe zu öffnen, müsste daher ohnehin die Verfassung geändert werden. Auf diesen Prozess nehme die Initiative keinen Einfluss. Auch für die eingetragenen Partnerschaften hat die Definition gemäss Initianten keine Auswirkungen. Diese würden steuerrechtlich gleich behandelt wie die Ehe, betonte Darbellay.

(bg/sda)

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