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«Carlos» darf geschlossenes Massnahmenzentrum Uitikon verlassen

publiziert: Montag, 24. Feb 2014 / 12:30 Uhr
Der 18-Jährige Carlos wird aus der geschlossenen Unterbringung Uitikon entlassen. (Archivbild)
Der 18-Jährige Carlos wird aus der geschlossenen Unterbringung Uitikon entlassen. (Archivbild)

Lausanne/Zürich - Der als «Carlos» bekannte junge Straftäter muss auf Geheiss des Bundesgerichts aus der geschlossenen Unterbringung entlassen werden. Laut Gericht wurde das Sondersetting unter dem Druck von Medien und Öffentlichkeit und damit aus sachfremden Gründen abgebrochen.

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Demnach muss «Carlos» unverzüglich, spätestens innert zehn Tagen, aus dem geschlossenen Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) entlassen werden. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des 18-Jährigen gut und hob den Beschluss des Zürcher Obergerichts vom 27. Dezember 2013 auf. Die Vorinstanz wird nun stattdessen beauftragt, eine alternative Unterbringung in die Wege zu leiten.

Eingriff in Freiheitsrechte

Laut Bundesgericht ist nicht grundsätzlich zu beanstanden, dass das Sondersetting zwecks einer Standortbestimmung unterbrochen wurde. Dass ein Abklärungsbedarf zur weiteren Massnahmenplanung bestehe, vermöge indessen die nunmehr seit Monaten geschlossene Unterbringung von «Carlos» weder zu erklären noch zu rechtfertigen.

Er habe sich im Sondersetting verlässlich und stabil verhalten und sowohl persönliche wie auch schulische Fortschritte gezeigt. In deliktischer Hinsicht habe er sich nichts Relevantes zuschulden kommen lassen. Der abrupte Abbruch des Sondersettings stehe damit in keinem Zusammenhang mit seinem eigenen Verhalten.

Dies sei vielmehr Folge der kritischen medialen Berichterstattung und des wachsenden öffentlichen Drucks gewesen. Dass «Carlos» den plötzlichen Massnahmenabbruch als unfair empfinde, sei nachvollziehbar und könne nicht zur Rechtfertigung der geschlossenen Unterbringung herangezogen werden.

Die Einweisung ins MZU beruhe damit im Ergebnis auf sachfremden Gründen, greife in schwerer Weise in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von «Carlos» ein und sei deshalb aufzuheben.

Seit Ende November im MZU

Aufgrund einer Fernsehreportage des Schweizer Fernsehens SRF im August 2013 war das teure Sondersetting für den wiederholt straffällig gewordenen Jugendlichen öffentlich diskutiert und kritisiert worden. Die Kosten der Sonderbehandlung beliefen sich auf monatlich gut 29'000 Franken.

Ende August wurde der in der Fernsehsendung «Carlos» genannte junge Mann ins Gefängnis Limmattal gebracht, Ende November wurde er ins MZU verlegt. Die Einweisung begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen.

(ww/sda)

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... dieser Carlos muss nun erkennen lernen, dass er sich ändern MUSS!
UND niemand weiss so richtig, schauderhaft eigentlich, WIE man diesen entgleisten, widerborstigen, übermässig selbst-überzeugten jungen Mann anpacken könnte, so dass er die vor seiner Nase liegende Realität wahr nimmt und sich nach und nach überzeugen lässt, dass ER sich einfügen und anpassen muss!

Ich bin auch der Meinung, dass sehr viel verpasst wurde mit der Anwendung dieser so genannten "Setings ...", die so gar nicht menschengerecht zu sein scheinen ..., sondern vor allem in den Theoretiker-Hohlköpfen von so genannten Supertherapeuten herumgeistern und dann angewandt werden.

Nicht, dass ich Carlos' Verhalten richtig finde. ABER dieser in der Jugendlichkeit/Pubertät stecken gebliebene Fast-Erwachsene, den muss man jetzt leider mit aller notwendigen, nachhaltigen Härte UND LIEBE zum 'richtigen' Menschsein zurück geleiten - ins wirkliche HEUTE!
Nur das Beste - die Allgemeinheit bezahlt ja!
... bis er wieder gewalttätig wird... Dann haben rückblickend alle gewusst, dass man ihn nicht mit Samthandschuhen hätte anfassen sollen. Das belehrende Gesäusel des SP-Nationalrats ist meines Erachtens fehl am Platz: http://bazonline.ch/schweiz/standard/Ich-an-Carlos--Stelle-waere-auch-...

Warum soll die Allgemeinheit so viel für die Wiedereingliederung eines Unbelehrbaren bezahlen?
Der...
Fall "Carlos" dürfte weiterhin noch viel Zeit in Anspruch nehmen.
Immerhin übernimmt auch weiterhin der Steuerzahler ruhig und gelassen die anfallenden Kosten, die inzwischen die Millionengrenze bereits überschritten haben dürften.
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