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Aus Sicherheitshaft entlassen
«Carlos» kommt frei!
publiziert: Dienstag, 21. Apr 2015 / 15:34 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 21. Apr 2015 / 18:12 Uhr
«Carlos» wurde am 28. Oktober 2014 verhaftet.
Zürich - Das Hin und Her um «Carlos» geht weiter: Nachdem ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Zürich ihn noch als rückfallgefährdet bezeichnet und das Bundesgericht diese Einschätzung geteilt hatte, entlässt das Obergericht Zürich den jungen Straftäter in die Freiheit.
Das Obergerichtes entschied am Dienstag, der als "Carlos" bekannt gewordene Straftäter sei noch am gleichen Tag aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Es hiess damit seine Beschwerde gut. Das Gefängnis Limmattal sei entsprechend instruiert worden, hiess es beim Obergericht auf Anfrage.
Grundlage für diesen Entscheid ist ein Bericht des Gefängnisses Limmattal, der Auskunft gibt über das jüngste Verhalten von "Carlos". Dieser Bericht schreibt dem Straftäter "eine starke Verbesserung seines Sozialverhaltens und seiner Alltagsbewältigungsstrategien" zu.
Damit würden die Rückfallwahrscheinlichkeit und das aktuelle Gewaltpotential deutlich abgeschwächt, zeigte sich das Obergericht in seinem Entscheid überzeugt.
Bundesgericht: "Gewalt aus nichtigem Anlass"
Die Staatsanwaltschaft und auch das Bundesgericht sind da anderer Meinung: Sie beide halten "Carlos" für rückfallgefährdet. Das Bundesgericht hielt noch in seinem am (gestrigen) Montag veröffentlichten Urteil fest, "Carlos" könne seine Aggressionen offenbar nicht im Zaum halten und sei bereit, aus nichtigem Anlass Gewalt anzuwenden.
Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde von "Carlos" gegen die Untersuchungshaft deshalb ab. Über seine Sicherheitshaft werden die Lausanner Richter hingegen nicht entscheiden müssen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert die Freilassung von "Carlos". Man werde gegen den Entscheid des Obergerichtes keine Beschwerde erheben, hiess es auf Anfrage der sda.
Mann mit Messer bedroht
"Carlos" wurde am 28. Oktober 2014 verhaftet, weil er an der Langstrasse in Zürich einen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Seither sass er im Gefängnis, zuerst in Untersuchungshaft und seit kurzem in Sicherheitshaft.
Die Staatsanwaltschaft erhob Ende März Anklage. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Diese sollen aber zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. Absitzen muss "Carlos" die Strafe somit auch bei einem Schuldspruch nicht.
Für das Obergericht ist deshalb klar, dass eine Fortsetzung der Sicherheitshaft nur schon deshalb nicht verhältnismässig wäre. Wann der Gerichtsprozess am Bezirksgericht Dietikon gegen "Carlos" stattfindet, ist noch unklar. Der junge Straftäter wird sich nun aber in Freiheit darauf vorbereiten können.
Grundlage für diesen Entscheid ist ein Bericht des Gefängnisses Limmattal, der Auskunft gibt über das jüngste Verhalten von "Carlos". Dieser Bericht schreibt dem Straftäter "eine starke Verbesserung seines Sozialverhaltens und seiner Alltagsbewältigungsstrategien" zu.
Damit würden die Rückfallwahrscheinlichkeit und das aktuelle Gewaltpotential deutlich abgeschwächt, zeigte sich das Obergericht in seinem Entscheid überzeugt.
Bundesgericht: "Gewalt aus nichtigem Anlass"
Die Staatsanwaltschaft und auch das Bundesgericht sind da anderer Meinung: Sie beide halten "Carlos" für rückfallgefährdet. Das Bundesgericht hielt noch in seinem am (gestrigen) Montag veröffentlichten Urteil fest, "Carlos" könne seine Aggressionen offenbar nicht im Zaum halten und sei bereit, aus nichtigem Anlass Gewalt anzuwenden.
Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde von "Carlos" gegen die Untersuchungshaft deshalb ab. Über seine Sicherheitshaft werden die Lausanner Richter hingegen nicht entscheiden müssen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert die Freilassung von "Carlos". Man werde gegen den Entscheid des Obergerichtes keine Beschwerde erheben, hiess es auf Anfrage der sda.
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"Carlos" wurde am 28. Oktober 2014 verhaftet, weil er an der Langstrasse in Zürich einen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Seither sass er im Gefängnis, zuerst in Untersuchungshaft und seit kurzem in Sicherheitshaft.
Die Staatsanwaltschaft erhob Ende März Anklage. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Diese sollen aber zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. Absitzen muss "Carlos" die Strafe somit auch bei einem Schuldspruch nicht.
Für das Obergericht ist deshalb klar, dass eine Fortsetzung der Sicherheitshaft nur schon deshalb nicht verhältnismässig wäre. Wann der Gerichtsprozess am Bezirksgericht Dietikon gegen "Carlos" stattfindet, ist noch unklar. Der junge Straftäter wird sich nun aber in Freiheit darauf vorbereiten können.
(fest/sda)
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Mittwoch, 22. April 2015 07:41 Uhr
Ist Isolation in der Haft keine Folter?
Der 20-jährige Carlos war seit sechs Monaten eingesperrt. Jetzt hat das Obergericht in Zürich die Sicherheitshaft für Carlos aufgehoben. Ist es überhaupt sinnvoll Menschen in Gefängniszellen einzusperren? In Kauf zu nehmen, dass immer wieder Gefangene sich in der Isolierung das Leben nehmen? Ein grosser Teil der Gefängnisinsassen ist psychisch angeschlagen, erträgt die Isolation in einem Betonbunker noch weniger als ein Gesunder. Einig sind wir uns, dass Gefangenen nicht mehr gefoltert werden sollten. Aber ist Isolation in der Haft keine Folter?
Entsetzt sind wir mit Recht über das primitive, unmenschliche islamistische Recht der Scharia, wie es in Saudi-Arabien und vielen anderen islamischen Staaten praktiziert wird, in Regime auch die zu den besten Kunden unserer Rüstungsindustrie zählen. Aber wie steht es mit Gefängnisstrafen? Sind Gefängnisstrafen sinnvoll, oder sind sie schädlich?
Vor Jahren inhaftierte man Bekannte von mir monatelang, in Meilen, in Hinwil, in Winterthur, in Saxerriet usw. Sie weigerten sich Militärdienst zu leisten, sie wollten in der Armee nicht töten lernen. Ein solch inhaftierter Kriegsdienstverweigerer beging damals in der Haft Suizid. Ein anderer verliess die Haft psychisch schwer krank. Diese 20-jährigen hielten es nicht aus 23 Stunden am Tag isoliert in einer Zelle zu sitzen.
Entsetzt sind wir mit Recht über das primitive, unmenschliche islamistische Recht der Scharia, wie es in Saudi-Arabien und vielen anderen islamischen Staaten praktiziert wird, in Regime auch die zu den besten Kunden unserer Rüstungsindustrie zählen. Aber wie steht es mit Gefängnisstrafen? Sind Gefängnisstrafen sinnvoll, oder sind sie schädlich?
Vor Jahren inhaftierte man Bekannte von mir monatelang, in Meilen, in Hinwil, in Winterthur, in Saxerriet usw. Sie weigerten sich Militärdienst zu leisten, sie wollten in der Armee nicht töten lernen. Ein solch inhaftierter Kriegsdienstverweigerer beging damals in der Haft Suizid. Ein anderer verliess die Haft psychisch schwer krank. Diese 20-jährigen hielten es nicht aus 23 Stunden am Tag isoliert in einer Zelle zu sitzen.
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