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Versetzung ins Gefängnis
«Carlos» vor Zürcher Obergericht abgeblitzt
publiziert: Freitag, 27. Dez 2013 / 16:01 Uhr / aktualisiert: Freitag, 27. Dez 2013 / 18:08 Uhr
Massnahmenzentrum Uitikon. (Symbolbild)
Zürich - Der wegen einer teuren Sonderbehandlung bekannt gewordene junge Straftäter «Carlos» muss vorderhand im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) bleiben. Das Zürcher Obergericht hat die Beschwerde des 18-Jährigen gegen die vorsorgliche Versetzung nach Uitikon abgelehnt, wie es am Freitag mitteilte.
Das teure Sonder-Setting von «Carlos» war Ende August abrupt beendet und der Straftäter ins Gefängnis Limmattal verbracht worden. Den Entscheid focht «Carlos» bis vor Bundesgericht an, allerdings ohne Erfolg.
Ende November wurde «Carlos» dann ins MZU verlegt. Den Entscheid begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen. Gegen die Massnahme reichte «Carlos» ebenfalls Beschwerde ein. Zudem trat er in einen Hungerstreik. Diesen brach er nach wenigen Tagen wieder ab.
Obergericht verlangt «rasche Lösung»
Das Obergericht wies die Beschwerde nun ab. Es stuft allerdings - wie schon das Bundesgericht - eine solche vorläufige geschlossene Unterbringung als problematisch ein, sofern sie länger als ein halbes Jahr dauert. Das Gericht hat deshalb «die Parteien aufgefordert, weiterhin nach einer raschen Lösung zu suchen», wie es in der Mitteilung heisst.
Die Jugendanwaltschaft müsse einen Platz «in einer geeigneten erzieherisch-therapeutischen Einrichtung» suchen, welche auch den Sicherheitsaspekten gerecht werde. Und an «Carlos» richtete das Gericht die Aufforderung, seinen «Widerstand gegen die von der Jugendanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Begutachtung» aufzugeben.
Beschleunigungsgebot beachten
Laut Obergericht sieht das Jugendstrafgesetz vor, eine Massnahme zu ändern. Sofern diese härter ist als die vorangegangene, muss die Änderung durch das Jugendgericht gutgeheissen werden.
Ob die Voraussetzungen für eine Änderung einer Massnahme gegeben sind, müsse hingegen von der Jugendanwaltschaft abgeklärt werden. Diese habe auch das Recht, über den Aufenthaltsort eines Jugendlichen zu entscheiden und ihn - sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind - vorläufig geschlossen unterzubringen.
Zu den Abklärungen kann auch - wie in diesem Fall - die Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens gehören, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dabei habe sich die Jugendanwaltschaft ans sogenannte Beschleunigungsgebot zu halten. Dieses sieht vor, ein Strafverfahren innert angemessener Frist durchzuführen.
Ob «Carlos» den Entscheid des Obergerichts vor Bundesgericht anficht, ist offen. Der Verteidiger von «Carlos» war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der «Fall Carlos» war durch eine Reportage des Schweizer Fernsehens SRF im August zum öffentlichen Thema geworden. Es stellte sich heraus, dass für den wiederholt straffälligen Jugendlichen ein «Sonder-Setting» eingerichtet worden war. Dessen Kosten beliefen sich monatlich auf gut 29'000 Franken.
Ende November wurde «Carlos» dann ins MZU verlegt. Den Entscheid begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen. Gegen die Massnahme reichte «Carlos» ebenfalls Beschwerde ein. Zudem trat er in einen Hungerstreik. Diesen brach er nach wenigen Tagen wieder ab.
Obergericht verlangt «rasche Lösung»
Das Obergericht wies die Beschwerde nun ab. Es stuft allerdings - wie schon das Bundesgericht - eine solche vorläufige geschlossene Unterbringung als problematisch ein, sofern sie länger als ein halbes Jahr dauert. Das Gericht hat deshalb «die Parteien aufgefordert, weiterhin nach einer raschen Lösung zu suchen», wie es in der Mitteilung heisst.
Die Jugendanwaltschaft müsse einen Platz «in einer geeigneten erzieherisch-therapeutischen Einrichtung» suchen, welche auch den Sicherheitsaspekten gerecht werde. Und an «Carlos» richtete das Gericht die Aufforderung, seinen «Widerstand gegen die von der Jugendanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Begutachtung» aufzugeben.
Beschleunigungsgebot beachten
Laut Obergericht sieht das Jugendstrafgesetz vor, eine Massnahme zu ändern. Sofern diese härter ist als die vorangegangene, muss die Änderung durch das Jugendgericht gutgeheissen werden.
Ob die Voraussetzungen für eine Änderung einer Massnahme gegeben sind, müsse hingegen von der Jugendanwaltschaft abgeklärt werden. Diese habe auch das Recht, über den Aufenthaltsort eines Jugendlichen zu entscheiden und ihn - sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind - vorläufig geschlossen unterzubringen.
Zu den Abklärungen kann auch - wie in diesem Fall - die Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens gehören, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dabei habe sich die Jugendanwaltschaft ans sogenannte Beschleunigungsgebot zu halten. Dieses sieht vor, ein Strafverfahren innert angemessener Frist durchzuführen.
Ob «Carlos» den Entscheid des Obergerichts vor Bundesgericht anficht, ist offen. Der Verteidiger von «Carlos» war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der «Fall Carlos» war durch eine Reportage des Schweizer Fernsehens SRF im August zum öffentlichen Thema geworden. Es stellte sich heraus, dass für den wiederholt straffälligen Jugendlichen ein «Sonder-Setting» eingerichtet worden war. Dessen Kosten beliefen sich monatlich auf gut 29'000 Franken.
(bert/sda)
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Lausanne/Zürich - Der als «Carlos» ... mehr lesen 3
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Zürich - Die Justizkommission des Zürcher Kantonsrates hat im Fall «Carlos» ... mehr lesen 3
Zürich - Die Anordnung des Sonder-Settings für den unter dem Namen «Carlos» bekannt gewordenen jugendlichen Straftäter ist korrekt abgelaufen. Bei den Kosten hätte man jedoch genauer hinschauen müssen. Zu diesem Schluss kommt die Justizkommission des Zürcher Kantonsrates. mehr lesen 1
Der Zürcher Regierungsrat steht hinter der Spezialbehandlung für den jugendlichen Straftäter «Carlos». Einzig durch das Sonder-Setting sei es gelungen, bei «Carlos» über ein Jahr Stabilität und Verlässlichkeit zu erzeugen. Zwar seien die Kosten hoch, wegen des Ausnahmecharakters aber «vertretbar und verhältnismässig». mehr lesen 2
Nebelspalter Drei lange Tage und noch viel ... mehr lesen
Zürich - Der junge Straftäter «Carlos», dessen teure Sonderbehandlung nach einem Bericht im Schweizer Fernsehen SRF Schlagzeilen machte, wird ins Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) verlegt, wie der Verteidiger des jungen Mannes sowie die Oberjugendanwaltschaft Zürich mitteilten. mehr lesen 1
Sonntag, 29. Dezember 2013 17:53 Uhr
Da bin ich gleicher Meinung, wie Sie, marina ...
Bubi ... muss jetzt wirklich eine Sonder-Behandlung erhalten! Aber nicht so, wie bisher. Zudem muss Bubi nun endlich lernen, dass "man/n" AUCH arbeiten muss, damit er wie ein normaler Mensch behandelt werden kann!
Ich nehme an, dass "Bubi" Carlos krank ist - schwer krank sogar! Hat man, die so genannten Fachleute, daran gedacht, dass Bubi völlig unrealistische Vorstellungen hat und absolut keinen Sinn für die Realität kennt?
Das könnte aber auch darauf hin weisen, dass Bubi auf eine Art "schizophren" veranlagt sein könnte.
Sollte das so sein, dass Bubi keinen Realitätssinn entwickeln konnte - eventuell ja seit Kindsbeinen nicht, dann wäre dies allerdings eine traurige Wahrheit ...! Soviel ich davon weiss und wenn dem so sein sollte, dann wird Carlos kaum mehr je ein wirklich normales Leben führen können! Diese, eine solche Krankheit, gilt sehr oft als "kaum heilbar"! Allenfalls kann dieser Zustand nur mit den geeigneten, regelmässig einzunehmenden Medikamenten in Schach gehalten werden ...!
Dann würde "Bubi" wieder zu Carlos, resp. zu seinem ursprünglichen Namen (das hat er doch noch?) finden und zurück auf Feld 1 geführt werden müssen - Von da weg müsste er schrittweise ans richtige Leben heran geführt werde - wenn, eben, dies überhaupt möglich sein sollte!
Ich nehme an, dass "Bubi" Carlos krank ist - schwer krank sogar! Hat man, die so genannten Fachleute, daran gedacht, dass Bubi völlig unrealistische Vorstellungen hat und absolut keinen Sinn für die Realität kennt?
Das könnte aber auch darauf hin weisen, dass Bubi auf eine Art "schizophren" veranlagt sein könnte.
Sollte das so sein, dass Bubi keinen Realitätssinn entwickeln konnte - eventuell ja seit Kindsbeinen nicht, dann wäre dies allerdings eine traurige Wahrheit ...! Soviel ich davon weiss und wenn dem so sein sollte, dann wird Carlos kaum mehr je ein wirklich normales Leben führen können! Diese, eine solche Krankheit, gilt sehr oft als "kaum heilbar"! Allenfalls kann dieser Zustand nur mit den geeigneten, regelmässig einzunehmenden Medikamenten in Schach gehalten werden ...!
Dann würde "Bubi" wieder zu Carlos, resp. zu seinem ursprünglichen Namen (das hat er doch noch?) finden und zurück auf Feld 1 geführt werden müssen - Von da weg müsste er schrittweise ans richtige Leben heran geführt werde - wenn, eben, dies überhaupt möglich sein sollte!
Samstag, 28. Dezember 2013 08:55 Uhr
Carlos, der sonder behandelte
der wie ein VIP durch die Medien herum gereicht wurde und wird. Weshalb er diese teure Sonderbehandlung überhaupt erhielt, weshalb nicht ALLE Straftäter? Schleierhaft. Ist doch eigentlich klar, dass er betraft werden soll, wie jeder andere auch, der Wüstes tat! Bubi muss mal Härte erfahren. Nun wird er noch psychologisch therapiert? Mit unsern Steuern? Verstehen ? Wir ?
Samstag, 28. Dezember 2013 00:08 Uhr
Man...
wünschte, der Beitrag auf news.ch wäre Satire, doch er liest sich allerdings nicht so. Dafür kann er aber als Realsatire sehr gut durchgehen!
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