Chile erlässt Scheidungsgesetz

publiziert: Samstag, 8. Mai 2004 / 08:25 Uhr

Santiago de Chile - Als letztes westliches Land hat Chile ein Scheidungsgesetz erlassen. Das im März von beiden Kammern des Parlamentes verabschiedete Gesetz wurde in Anwesenheit von Präsident Ricardo Lagos offiziell verkündet.

Es tritt ab November rückwirkend in Kraft. Unter Beifall bezeichnete Lagos den Tag als einen doppelt historischen Tag, weil er mit einer seit 120 Jahren gültigen Rechtspraxis und einer juristischen Farce Schluss mache.

Dem neuen Gesetz waren neun Jahre politischer Diskussion vorausgegangen. Künftig ist eine Scheidung in Chile bei gravierender Missachtung ehelicher Pflichten, in beiderseitigem Einvernehmen oder auf Betreiben einer Seite möglich.

Zuvor war hoffnungslos verkrachten chilenischen Ehepartnern nur die Annullierung ihrer Ehen als letzter Ausweg geblieben - kurioserweise akzeptierte die Kirche ein entsprechendes Gesetz von 1884.

Kirchenkritiker nannten diese Regelung allerdings scheinheilig: Annuliert wurde nicht etwa wegen Fehltritten, sondern wegen - oft nur erfundenen - Fehlern in der Heiratsurkunde. Scheidungwillige Paare mussten sich deshalb drei Zeugen suchen, die falsche Geburtsdaten oder Adressen auf dem Dokument nachwiesen.

Ganz einfach scheint dies aber nicht gewesen zu sein: Durchschnittlich annullierten die chilenischen Gerichte in den vergangenen Jahren nur rund 6000 Ehen im Jahr.

Allzu einfach macht die Regierung es den Bürgern jedoch auch mit dem neuen Gesetz nicht: Eine einjährige Wartezeit ist vorgesehen, wenn beide Partner sich trennen wollen. Ist nur einer scheidungswillig, müssen die Streithähne sich drei Jahre mit dem Gang vor den Richter gedulden.

Die katholische Kirche erhielt eine Sonderklausel: Kirchliche Trauungen sind innerhalb von acht Tagen rechtens und fallen dann nicht unter das neue Scheidungsgesetz.

Etwa 70 Prozent der Bevölkerung von 15 Millionen Menschen in Chile bekennen sich zum Katholizismus. Als letztes europäisches Land hatte Irland 1996 per Referendum die Ehescheidung für legal erklärt.

(rr/sda)

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