Dänemark verschärft sein Ausländerrecht

publiziert: Freitag, 31. Mai 2002 / 17:33 Uhr / aktualisiert: Freitag, 31. Mai 2002 / 19:58 Uhr

Kopenhagen - Das dänische Parlament hat in Kopenhagen eine drastischen Verschärfungen des Ausländerrechts gebilligt. Der Antrag auf die Gesetzesänderung kam von der neuen dänischen Rechsregierung.

Der rechtsliberale Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen konnte sich dabei auf eine sichere Mehrheit der eigenen Partei «Venstre», deren Koalitionspartei sowie der rechtspopulistischen Volkspartei stützen. Die drei Parteien verfügen zusammen über 95 der 179 Folketings-Mandate.

Nach den Neuregelungen sind in Zukunft Ehen zwischen in Dänemark lebenden Ausländern oder von Dänen mit Ausländern erst nach Vollendung des 24. Lebensjahres erlaubt.

Nach Erreichen der Altersgrenze muss ein «engerer Bezug» des Paares zu Dänemark gegenüber dem jeweils anderen Land nachgewiesen werden. Ausserdem sind eine Bankgarantie über 50 000 Kronen (7000 Euro) und der Nachweis von ausreichend Wohnraum vorzulegen.

Das Nachzugsrecht von Eltern Zugewanderter wird ab dem 60. Lebensjahr abgeschafft. Ebenfalls abgeschafft wird der bisherige Rechtsanspruch auf Wohnraum nach der Gewährung von Asyl. Die Sozialleistungen für alle Ausländer werden für die ersten sieben Jahre nach der Einreise erheblich gekürzt.

Kriegsdienstverweigerung gilt künftig nicht mehr als Asylgrund. Die Möglichkeit zur Gewährung einer permanenten Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird abgeschafft.

Antragsteller für die dänische Staatsbürgerschaft müssen eine Sprachprüfung auf dem Niveau von Abgängern der 9. Schulklasse ablegen.

Als wichtigstes Ziel des Pakets hatte der neue Flüchtlings-, Einwanderungs- und Integrationsminister Bertel Haarder die Verringerung der Zuwanderungszahlen nach Dänemark um jährlich mehrere tausend bezeichnet.

(kil/sda)

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