Lehrer ausgesperrt

Dänische Schulen geschlossen

publiziert: Dienstag, 2. Apr 2013 / 10:23 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 2. Apr 2013 / 15:47 Uhr
Schüler/innen aus Dänemark können zurzeit nicht zur Schule.
Schüler/innen aus Dänemark können zurzeit nicht zur Schule.

Kopenhagen - Die Schüler der dänischen Gesamtschulen haben seit Dienstag schulfrei. Im Zuge eines Arbeitskampfs schlossen die Gemeinden alle Lehrer bis auf weiteres vom Unterricht aus.

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Von der Aussperrung der Pädagogen sind alle 566'000 Schüler der ersten bis neunten Klassen in den «Folkeskoler» betroffen, die in Dänemark alle Kinder gemeinsam besuchen. Insgesamt betreffe der Unterrichtsausfall sogar rund 875'000 Schüler und 69'000 Pädagogen direkt, wie das Unterrichtsministerium in Kopenhagen mitteilte.

Die kommunalen Arbeitgeber wollen mit dem unbefristet ausgerufenen Arbeitskampf längere und flexiblere Unterrichtszeiten für Lehrer erzwingen.

Die Lehrergewerkschaft lehnt es ab, die Pflichtstundenzahl zu erhöhen. Auch ist sie dagegen, dass die jeweilige Schulleitung bei der Festsetzung der Arbeitszeiten mehr Entscheidungsfreiheit hat.

Regierung mischt sich nicht ein

Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt sagte, sie betrachte die Aussperrung als «normalen Tarifkonflikt», in den sich die Regierung vorerst nicht einmischen werde.

Die meisten Lehrer in Dänemark haben keinen Beamtenstatus. Sie können für eigene Forderungen streiken - und wie im konkreten Fall auch von ihrem Arbeitgeber ausgesperrt werden.

Es gilt als wahrscheinlich, dass Regierung und Parlament die Massnahme per Zwangseingriff beenden. Damit können die Lehrer gezwungen werden, in die Schulzimmer zurückzukehren.

Schwächung der Streikkasse

Die Aussperrung (englisch: lock-out) ist in einem Tarifstreit das wichtigste Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber. Meist handelt es sich um eine «Abwehraussperrung» als Reaktion auf einen Streik. In Dänemark handelt es sich nun um eine «Angriffsaussperrung» zur Eröffnung eines Arbeitskampfes.

Arbeitgeber dürfen dabei auch arbeitswillige Beschäftigte aussperren, die nicht streiken. Die Betroffenen erhalten während dieser Zeit keinen Lohn.

Die Aussperrung ist keine Kündigung. Das Arbeitsverhältnis der Ausgesperrten ruht nur und wird danach wieder aufgenommen. In der Regel erhalten die Arbeitnehmer in dieser Zeit Streikgeld von der Gewerkschaft. Die Arbeitgeber schwächen damit also die Streikkasse ihrer Gegner im Tarifkonflikt.

(pad/sda)

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