Das Strafverfahren im Käseskandal wird eingestellt

publiziert: Freitag, 7. Mrz 2003 / 12:25 Uhr

Bern - Das Strafverfahren gegen vier ehemalige Verantwortliche der Käseunion wird eingestellt. Der Bundesrat ficht die Einstellung nicht an. Er beauftragt hingegen die mittlerweile liquidierte Käseunion, allfällige zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Der Bundesrat nahm die Erwägungen der Bundesanwaltschaft, die zur Einstellung des Verfahrens geführt hatten, vom Bundesrat zur Kenntnis. Weil eine Beschwerde aussichtslos wäre, soll die Schweizerische Käseunion AG zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Im Vordergrund steht dabei laut Bundesrat die mögliche Rückerstattung von Geschenken durch einen damaligen Mitarbeiter, soweit gegen die arbeitsrechtliche Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstossen wurde.

Die Käseunion ihrerseits hatte am Donnerstag bereits reagiert und angekündigt, dass sie eine zivile Schadenersatzklage einreichen werde, falls das Strafverfahren eingestellt werde. Im Visier stünden jene Personen, die ihr Schaden zugefügt hätten. Gegen wie viele Personen geklagt wird, wurde nicht mitgeteilt.

Aufgeflogen war der Käseskandal 1996. Das entsprechende Verfahren in Italien ist noch hängig. 55 Spitzenleuten von italienischen Käse-Importfirmen wird vorgeworfen, den italienischen Staat um Millionen geprellt zu haben. Den schweizerischen Steuerzahler kostete der Betrug mindestens 70 Mio. Franken.

Ermittelt wurde gegen vier ehemalige Verantwortliche der Käseunion, einen ehemaligen Vizedirektor des Bundesamts für Landwirtschaft und einen italienischen Käseimporteur. Ihnen wurden ungetreue Amts- und Geschäftsführung, Urkundenfälschung und ähnliche Delikte vorgeworfen.

(bsk/sda)

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