Das Volk entscheidet über Start der Verfassungsrevision

publiziert: Montag, 21. Mrz 2005 / 11:12 Uhr / aktualisiert: Montag, 21. Mrz 2005 / 11:39 Uhr

Schwyz - In Schwyz entscheiden die Stimmberechtigten, ob die Kantonsverfassung aus dem Jahre 1898 total revidiert wird oder nicht.

Die Volksabstimmung ist eine von zwei Voraussetzungen, die zu erfüllen ist.
Die Volksabstimmung ist eine von zwei Voraussetzungen, die zu erfüllen ist.
Zuvor muss die Mehrheit aller Mitglieder des Kantonsrates diesem Vorgehen zustimmen. Zu diesem Schluss kommt die Schwyzer Regierung in einem Bericht und Antrag an das Kantonsparlament. Ursprünglich hatte die Regierung dem Parlament vorgeschlagen, in der Geschäftsordnung des Kantonsrates die rechtliche Grundlage für eine Verfassungskommission zu schaffen.

Dabei kamen aber laut einer Mitteilung der Staatskanzlei Zweifel auf, ob dieser Weg mit der Verfassung konform sei. Das Geschäft wurde ausgesetzt und die Regierung um einen Bericht zum weiteren Vorgehen ersucht.

Darin hält die Regierung nun fest, dass für die Einleitung einer Totalrevision der Verfassung zwei Voraussetzungen zu erfüllen sind. Erstens muss eine qualifizierte Mehrheit im Kantonsrat, also mindestens 51 der 100 Mitglieder, dem Beschluss zustimmen.

Zweitens muss auch die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Revision befürworten, weshalb eine Volksabstimmung nötig ist. Sagt das Volk Ja, müssen Verfassungskommission und Kantonsrat eine neue Verfassung ausarbeiten. Über diese kann das Volk erneut abstimmen.

Ein schrittweises Vorgehen sei dabei verfassungsrechtlich nicht möglich. Deshalb wird dem Kantonsrat gleichzeitig eine Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vorgelegt. Sie soll beim Entscheid über die neue Verfassung auch Variantenabstimmungen zu besonders umstrittenen Fragen ermöglichen.

(fest/sda)

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