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Gericht spricht Frauenarzt schuldig
Dem Schaffauser Frauenarzt drohen 12 Jahre Knast
publiziert: Mittwoch, 20. Dez 2000 / 17:37 Uhr
Schaffhausen - Der in Schaffhausen wegen Schändung und versuchter Anstiftung zum Mord vor dem Kantonsgericht stehende Frauenarzt ist am Mittwoch schuldig im Sinne der Anklage befunden worden. Das Strafmass wird am Donnerstagnachmittag verkündet.
Am Mittwoch verkündete das Kantonsgericht Schaffhausen erst den
Schuldspruch. In einer direkt anschliessenden Verhandlung stellte
der Staatsanwalt den Antrag, den einschlägig vorbestraften
Frauenarzt zu zwölf Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Berzufsverbot
zu verurteilen.
Der Angeklagte habe kaltblütig gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Dass er erneut straffällig geworden sei, zeige, dass Bestrafung und Verfügungen nach der ersten Verurteilung 1991 keinen Eindruck auf den Frauenarzt gemacht habe.
Die Indizienlage sei erdrückend. Es gebe weder Zweifel daran, dass der Arzt seine Patientin missbraucht habe, noch daran, dass er sie anschliessend habe ermorden lassen wollen.
Die Anwältin der Geschädigten unterstützte den Staatsanwalt in seiner Argumentation und erklärte, der Arzt habe die «milde Beurteilung das letzte Mal schamlos ausgenutzt». Sie forderte zusätzlich für ihre Mandantin eine Genugtuung in Höhe von 10 000 Franken.
Der Verteidiger forderte zwar eine grundsätzlich milde Strafe, mochte aber noch keinen Antrag zur Strafhöhe stellen. Er forderte, zuerst müsse sein Mandant psychiatrisch begutachtet werden. Erst dann lasse sich sagen, wie weit er überhaupt für seine Taten verantwortlich gemacht werden könne.
Die Genugtuungssumme müsse aber auf jeden Fall tiefer ausfallen, sagte der Verteidiger. Denn es sei nicht klar, ob die Geschädigte psychische Probleme wegen ihrer Tätigkeit als Prostituierte habe oder ob diese Probleme auf Taten seines Mandanten zurück gingen.
Nach der Verhandlung erklärte der Verteidiger, er werde - unabhängig von der Strafhöhe - Berufung gegen das Urteil beim Obergericht einlegen. Das Strafmass wird am Donnerstagnachmittag verkündet.
Der 51-jährige Frauenarzt musste sich seit Montag vor Gericht verantworten, weil er im November 1999 eine damals 17-jährige Patientin sexuell missbrauchte. Nachdem sie ihn angezeigt hatte, versuchte er jemanden anzuheuern, der sie zur Rücknahme der Anschuldigung bringen und anschliessend ermorden sollte.
Der Angeklagte habe kaltblütig gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Dass er erneut straffällig geworden sei, zeige, dass Bestrafung und Verfügungen nach der ersten Verurteilung 1991 keinen Eindruck auf den Frauenarzt gemacht habe.
Die Indizienlage sei erdrückend. Es gebe weder Zweifel daran, dass der Arzt seine Patientin missbraucht habe, noch daran, dass er sie anschliessend habe ermorden lassen wollen.
Die Anwältin der Geschädigten unterstützte den Staatsanwalt in seiner Argumentation und erklärte, der Arzt habe die «milde Beurteilung das letzte Mal schamlos ausgenutzt». Sie forderte zusätzlich für ihre Mandantin eine Genugtuung in Höhe von 10 000 Franken.
Der Verteidiger forderte zwar eine grundsätzlich milde Strafe, mochte aber noch keinen Antrag zur Strafhöhe stellen. Er forderte, zuerst müsse sein Mandant psychiatrisch begutachtet werden. Erst dann lasse sich sagen, wie weit er überhaupt für seine Taten verantwortlich gemacht werden könne.
Die Genugtuungssumme müsse aber auf jeden Fall tiefer ausfallen, sagte der Verteidiger. Denn es sei nicht klar, ob die Geschädigte psychische Probleme wegen ihrer Tätigkeit als Prostituierte habe oder ob diese Probleme auf Taten seines Mandanten zurück gingen.
Nach der Verhandlung erklärte der Verteidiger, er werde - unabhängig von der Strafhöhe - Berufung gegen das Urteil beim Obergericht einlegen. Das Strafmass wird am Donnerstagnachmittag verkündet.
Der 51-jährige Frauenarzt musste sich seit Montag vor Gericht verantworten, weil er im November 1999 eine damals 17-jährige Patientin sexuell missbrauchte. Nachdem sie ihn angezeigt hatte, versuchte er jemanden anzuheuern, der sie zur Rücknahme der Anschuldigung bringen und anschliessend ermorden sollte.
(sda)
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