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Dritte Ausländergeneration automatisch einbürgern
Der Bundesrat zeigte Mut: Dritte Ausländergeneration mit rotem Pass
publiziert: Mittwoch, 31. Jan 2001 / 17:08 Uhr
Bern - Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen bei der Geburt automatisch den Schweizer Pass erhalten. Der Bundesrat schlägt weiter vor, Ausländern der zweiten Generation die Einbürgerung zu erleichtern.
«Wir wollen, dass Personen, die eigentlich Schweizer sind, aber
ohne roten Pass, rascher und einfacher zu Schweizern mit rotem Pass
werden», sagte Justizministerin Ruth Metzler am Mittwoch vor den
Medien in Bern. Der Bundesrat schicke nun seine «mutigen»
Vorschläge zur Revision des Einbürgerungsrechts in die Konsultation
schicken. Diese läuft bis Mitte Mai.
In Sachen Einbürgerung ist die Schweiz europäisch gesehen ein Sonderfall: 630 000 Ausländerinnen und Ausländer erfüllen heute die Voraussetzungen zur Einbürgerung, aber nur 20 000 werden pro Jahr eingebürgert. Das will der Bundesrat ändern.
Er stützt sich bei seinen Vorschlägen auf den Bericht einer Arbeitsgruppe, die im April 1999 vom damaligen Bundesrat Arnold Koller eingesetzt worden war. In der Arbeitsgruppe nahmen Vertreter verschiedener Bundesstellen und der Kantone Einsitz.
Ins Zentrum stellt der Bundesrat die automatische Einbürgerung der dritten Ausländergeneration bei Geburt (ius soli). Bedingung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil als Ausländer der zweiten Generation in der Schweiz aufgewachsen ist.
Die Einführung des ius soli sei für Schweizer Verhältnisse ein sehr grosser Schritt, sagte Metzler. «Das wird Diskussionen geben». Sie sei aber zuversichtlich, dass diese «konstruktiven Vorschläge» positiv aufgenommen würden. Roland Schärer, Präsident der Arbeitsgruppe, schätzt die Zahl der Ausländer der dritten Generation in der Schweiz auf 50 000 bis 100 000.
Die Einführung des ius soli wie auch die vereinfachte Einbürgerung würden eine Verfassungsänderung und damit eine Abstimmung nötig machen. Bereits zweimal, 1983 und 1994, sind Vorlagen über die erleichterte Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsener Ausländer bei Volksabstimmungen abgelehnt worden.
Bei der zweiten Generation von Ausländerinnen und Ausländern schlägt der Bundesrat Einbürgerungserleichterungen vor. Davon profitieren soll, wer mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht hat.
Der Bundesrat zieht auch die Möglichkeit in Betracht, dass in der Schweiz geborene Ausländer der zweiten Generation das Bürgerrecht durch eine blosse Erklärung erwerben können. Diese Variante wurde von der Arbeitsgruppe «als zu weitgehend» nicht weiter verfolgt.
Die Verantwortung für die Einbürgerung sollen die Kantone behalten. Sie sollen aber einheitliche bundesrechtliche Kriterien anwenden.
Gegen die Ablehnung von Einbürgerungen soll ein Beschwerderecht wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte bestehen. Der Bundesrat übernahm hier den von der Arbeitsgruppe als «Mindestlösung» bezeichneten Vorschlag.
Damit soll der willkürlichen und diskriminierenden Abweisung von Einbürgerungsgesuchen durch die Gemeinden begegnet werden. Bundesrätin Metzler erinnerte an den Fall Emmen LU, wo im März 2000 in einer Abstimmung 48 Personen aus dem Balkan wegen ihrer Herkunft durchwegs die Einbürgerung verweigert worden war.
In Sachen Einbürgerung ist die Schweiz europäisch gesehen ein Sonderfall: 630 000 Ausländerinnen und Ausländer erfüllen heute die Voraussetzungen zur Einbürgerung, aber nur 20 000 werden pro Jahr eingebürgert. Das will der Bundesrat ändern.
Er stützt sich bei seinen Vorschlägen auf den Bericht einer Arbeitsgruppe, die im April 1999 vom damaligen Bundesrat Arnold Koller eingesetzt worden war. In der Arbeitsgruppe nahmen Vertreter verschiedener Bundesstellen und der Kantone Einsitz.
Ins Zentrum stellt der Bundesrat die automatische Einbürgerung der dritten Ausländergeneration bei Geburt (ius soli). Bedingung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil als Ausländer der zweiten Generation in der Schweiz aufgewachsen ist.
Die Einführung des ius soli sei für Schweizer Verhältnisse ein sehr grosser Schritt, sagte Metzler. «Das wird Diskussionen geben». Sie sei aber zuversichtlich, dass diese «konstruktiven Vorschläge» positiv aufgenommen würden. Roland Schärer, Präsident der Arbeitsgruppe, schätzt die Zahl der Ausländer der dritten Generation in der Schweiz auf 50 000 bis 100 000.
Die Einführung des ius soli wie auch die vereinfachte Einbürgerung würden eine Verfassungsänderung und damit eine Abstimmung nötig machen. Bereits zweimal, 1983 und 1994, sind Vorlagen über die erleichterte Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsener Ausländer bei Volksabstimmungen abgelehnt worden.
Bei der zweiten Generation von Ausländerinnen und Ausländern schlägt der Bundesrat Einbürgerungserleichterungen vor. Davon profitieren soll, wer mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht hat.
Der Bundesrat zieht auch die Möglichkeit in Betracht, dass in der Schweiz geborene Ausländer der zweiten Generation das Bürgerrecht durch eine blosse Erklärung erwerben können. Diese Variante wurde von der Arbeitsgruppe «als zu weitgehend» nicht weiter verfolgt.
Die Verantwortung für die Einbürgerung sollen die Kantone behalten. Sie sollen aber einheitliche bundesrechtliche Kriterien anwenden.
Gegen die Ablehnung von Einbürgerungen soll ein Beschwerderecht wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte bestehen. Der Bundesrat übernahm hier den von der Arbeitsgruppe als «Mindestlösung» bezeichneten Vorschlag.
Damit soll der willkürlichen und diskriminierenden Abweisung von Einbürgerungsgesuchen durch die Gemeinden begegnet werden. Bundesrätin Metzler erinnerte an den Fall Emmen LU, wo im März 2000 in einer Abstimmung 48 Personen aus dem Balkan wegen ihrer Herkunft durchwegs die Einbürgerung verweigert worden war.
(sda)
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