Der Fall Nef ist noch nicht abgeschlossen

publiziert: Donnerstag, 13. Aug 2009 / 11:35 Uhr

Zürich - Nun muss sich auch das Zürcher Obergericht mit dem Fall von Ex-Armeechef Roland Nef befassen. Eine Zeitung verlangte beim Verwaltungsgericht Einsicht in die «Akte Nef». Dieses befand sich jedoch als nicht zuständig und leitete den Fall ans Obergericht weiter.

Das Obergericht muss nun entscheiden, ob die Zeitung Einsicht in die Einstellungsverfügung erhält, in der auch Informationen zur Intimsphäre Nefs enthalten sind.
Das Obergericht muss nun entscheiden, ob die Zeitung Einsicht in die Einstellungsverfügung erhält, in der auch Informationen zur Intimsphäre Nefs enthalten sind.
3 Meldungen im Zusammenhang
Claude Wetzel vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte eine entsprechende Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Donnerstag. Das Verwaltungsgericht sei für die Akteneinsicht in einer Strafsache nicht zuständig, wenn die Strafsache selber an einem anderen Ort verhandelt worden sei.

Nun muss das Obergericht entscheiden, ob die Zeitung Einsicht in die Einstellungsverfügung im «Fall Nef» erhält. Gegen Roland Nef war eine Strafuntersuchung wegen Nötigung und weiterer Delikte geführt worden. Im Oktober 2007 stellte die Staatsanwaltschaft I diese Untersuchung ein.

Eine Zeitung blieb hartnäckig

Mehrere Zeitungsredaktionen verlangten im vergangenen Sommer Einsicht in diese Einstellungsverfügung, in der auch Informationen über die Privat- und Intimsphäre von Nef und dessen Ex-Freundin enthalten sind.

Die Staatsanwaltschaft willigte daraufhin ein, die Akte zu öffnen. Nef wehrte sich jedoch dagegen und erhielt im April 2009 Recht. Alle wesentlichen Fakten im «Fall Nef» seien bekannt, lautete die Begründung der Oberstaatsanwaltschaft.

Eine der vier Zeitungen blieb jedoch hartnäckig und gelangte ans Verwaltungsgericht, das den Fall nun weiterleitete.

(fkl/sda)

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