Der Ständerat revidiert das Waffengesetz

publiziert: Donnerstag, 8. Jun 2006 / 15:15 Uhr

Bern - Kalaschnikow-Imitationen, Soft-Air-, Druckluft- und Schreckschuss- Guns, aber auch Stellmesser, Baseballschläger oder Veloketten gelten neu als Waffen.

Mit der neuen Waffengesetzrevision sollen Mängel in der Umsetzungspraxis ausgemerzt werden.
Mit der neuen Waffengesetzrevision sollen Mängel in der Umsetzungspraxis ausgemerzt werden.
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Der Ständerat hat Lücken in der Gesetzgebung geschlossen.

Mit der Zustimmung zum Schengen-Abkommen am 5. Juni 2005 wurde das Waffengesetz von 1999 bereits den europäischen Mindeststandards angepasst und der Waffenerwerb geordnet. Mit der neuen Waffengesetzrevision sollen Mängel in der Umsetzungspraxis ausgemerzt und die Gewaltprävention verstärkt werden.

Es gehe darum, die kantonal unterschiedliche Anwendung des Waffengesetzes zu harmonisieren, sagte Justizminister Christoph Blocher. Diese Legiferierung sei eine Gratwanderung, bei welcher der administrative Aufwand und der vorbeugende Nutzen gegeneinander abgewogen werden müssten. Der Schengen-Bestand sei unantastbar.

Kritische Stimmen

Die Vorlage des Bundesrates wurde kritisch aufgenommen. Für Hans Hofmann (SVP/ZH) ist sie nicht vollzugstauglich. Das Waffengesetz sei falsch aufgezäumt. Geregelt werden müsste eigentlich nicht der Waffenbesitz, sondern der Munitionserwerb. Zu verbieten wäre «die Droge und nicht die Spritze».

Nach Meinung von Michel Béguelin (SP/VD) kuscht die Gesetzesrevision vor der Waffenlobby. Das Waffenrecht sei immer noch zu liberal. Die Ordonnanzwaffen würden nicht erfasst. Anita Fetz (SP/BS) sah nicht ein, dass der Bundesrat auf ein zentrales Register der 1,5 bis 2 Millionen Waffen in der Schweiz verzichtet hat.

Keine Vernetzung der Datenbanken

Mit 24 zu 8 Stimmen wurde der SP-Antrag abgelehnt, alle waffenrelevanten Datenbanken zu vernetzen. Bundesrat Blocher verwies auf die Vernehmlassung, in der 93 Prozent der Antworten negativ waren. Keine Chancen hatten auch Anträge von Fetz, die Altersgrenze von 18 Jahren für den Waffenerwerb zu erhöhen.

Das vom Ständerat mit 30 zu 0 Stimmen verabschiedete Gesetz erfasst neu die bisher frei erhältlichen Imitationswaffen, die auf Grund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Der anonymisierte Waffenverkauf über Internet oder Inserate wird verboten.

Die Vorlage geht an den Nationalrat.

(bert/sda)

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