Neues Spielbankengesetz und Verordnung in Kraft gesetzt

Der Wettlauf um die Spielkonzessionen kann beginnen

publiziert: Mittwoch, 23. Feb 2000 / 17:23 Uhr

Bern - Das Ringen um eine der begehrten Konzessionen für ein Casino oder einen Kursaal kann am 1. April beginnen. Auf diesen Zeitpunkt hat der Bundesrat am Mittwoch das neue Spielbankengesetz samt Verordnung in Kraft gesetzt.

Es handle sich im internationalen Vergleich um liberale Ausführungsbestimmungen, die den Spielbanken grossen unternehmerischen Handlungsspielraum gäben, sagte Justizministerin Ruth Metzler vor der Bundeshauspresse. Umgekehrt winkten bei Missbräuchen harte Sanktionen.

Progressives Abgabemodell
Umstrittenste Punkte des Verordnungsentwurfs waren in der Vernehmlassung das Besteuerungsmodell - viele Betreiber hielten die Abgabesätze für zu hoch - sowie das erlaubte Spielangebot. Der Bundesrat halte an der zuletzt vorgeschlagenen Abgabenhöhe fest, erklärte Metzler. Die steuerliche Belastung sei angemessen und auch auf die Anzahl der gewünschten Spielbanken abgestimmt.
Die Spielbankenabgabe wird auf dem Bruttospielertrag (Differenz zwischen Spieleinsätzen und ausbezahlten Spielgewinnen) erhoben. Bei Casinos setzt die Progression bei 20 Millionen, bei Kursälen bei 10 Millionen ein. Bis zu diesem Sockelbetrag wird der Bruttospielertrag mit 40 Prozent besteuert. Je zusätzlicher Million steigt der Abgabesatz um 0,5 Prozent bzw. 1 Prozent. Der Bundesrat geht davon aus, dass ein Casino 70 bis 90 Millionen und ein Kursaal 25 bis 30 Millionen erwirtschaften wird.

300 bis 400 Mio. für Bund und Kantone
Der Präsident der Eidg. Spielbankenkommission, Benno Schneider, schätzt den Bruttospielertrag auf 600 bis 800 Millionen Franken. Bund und Kantone könnten je nach Anzahl erteilter Konzessionen mit Einnahmen von 300 bis 400 Millionen jährlich rechnen. Schneider sprach aber auch Klartext bezüglich der sozialen Kosten: «Die Zahl der Spielsüchtigen, heute auf 135 000 bis 200 000 geschätzt, wird noch steigen».

Spielbanken mit Konzession A (Casinos) dürfen neu 13 Arten der international gängigsten Tischspiele anbieten und eine unbeschränkte Zahl von Glücksspielautomaten betreiben. Der Höchsteinsatz und der Höchstgewinn bei Tischspielen und Glücksspielautomaten ist nicht beschränkt.

Spielbanken mit Konzession B (Kursäle) dürfen drei aus einer Auswahl der sieben gebräuchlichsten Arten von Tischspielen anbieten und maximal 150 Glücksspielautomaten betreiben. Höchsteinsatz und- gewinn sind beschränkt.

Eigenverantwortung
Jede Spielbank muss suchtpräventive Massnahmen darlegen können. Im Gegensatz zum bisherigen staatlichen Zulassungssystem liegt zudem das ganze Prüfverfahren künftig in der Eigenverantwortung der Betreiber. Entsprechen Tisch, Automat oder Jackpotsystem nicht den spieltechnischen Vorschriften, drohen den Verantwortlichen Haft oder Busse bis zu 500 000 Franken oder auch Konzessionsentzug.

Der Bundesrat will gesamtschweizerisch nur vier bis acht Grand Casinos und fünfzehn bis zwanzig Kursäle bewilligen. Die Zahl der Interessenten beträgt jedoch ein Vielfaches. Ab 1. April können sie bei der Spielbankenkommission ein Gesuch einreichen. Der definitive, nicht anfechtbare Entscheid liegt beim Bundesrat. (

(sda)

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