Beachtlicher Anstieg der Verfahren

Deutlich mehr Islamisten im Visier der Bundesanwaltschaft

publiziert: Sonntag, 22. Nov 2015 / 08:46 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 22. Nov 2015 / 09:35 Uhr
Lauber macht deutlich, dass er in Terrorismusfällen die rechtlichen Möglichkeiten voll ausreizen will. (Archivbild)
Lauber macht deutlich, dass er in Terrorismusfällen die rechtlichen Möglichkeiten voll ausreizen will. (Archivbild)

Bern - In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben «fast ein Dutzend» neue Verfahren gegen mögliche Unterstützer von dschihadistischen Organisationen eröffnet. Insgesamt laufen derzeit 33 Strafverfahren «mit Bezug zu islamistischem Terror».

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«Wir haben in den letzten ein, zwei Monaten zahlreiche neue Verfahren eröffnet, alles in allem fast ein Dutzend», sagte Bundesanwalt Michael Lauber in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Niemand wurde aber neu in Haft genommen.

Einen mit der mutmasslichen IS-Zelle von Schaffhausen vergleichbar schweren Fall gebe es nicht, sagte Lauber. Die drei angeklagten Männer dieser möglichen Zelle der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) seien die einzigen, die inhaftiert seien.

Bei den Fällen geht es laut Lauber hauptsächlich um «Dschihad-Reisen» zur Unterstützung von islamistischen Organisationen in Syrien, im Irak, in Somalia, Afghanistan oder Pakistan, aber auch um IS-Propaganda im Internet.

Im Zweifel ein Verfahren

Für den beachtlichen Anstieg der Verfahren in jüngster Zeit seien einerseits die zahlreicheren Hinweise aus der Bevölkerung verantwortlich. «Die Sensibilität für terroristische Gefahren ist überall gestiegen; deshalb gelangen mehr und mehr Informationen zu uns», sagte Lauber.

Aber auch der Umgang der Bundesanwaltschaft mit solchen Hinweisen führte zu den neuen Verfahren: «Ich habe entschieden, dass die Bundesanwaltschaft in Zweifelsfällen immer Strafverfahren eröffnet», Lauber weiter. Auch Verhaftungen und Hausdurchsuchungen würden im Zweifelsfall vorgenommen.

Lauber macht im Interview deutlich, dass er in Terrorismusfällen die rechtlichen Möglichkeiten voll ausreizen will. «Wenn es um Terror geht, interpretiere ich das Recht zur Wahrung der Sicherheit».

So würde er etwa «nicht zögern, bereits jetzt einen Trojaner zur Überwachung eines Terrorverdächtigen einzusetzen, falls das nötig wäre», sagte er. Der Einsatz von Spionagesoftware ist derzeit - vor Annahme des neuen Überwachungsgesetzes Büpf - eine Grauzone.

Über Personalmangel bei der eigenen Behörde will sich Lauber nicht beklagen. Bei der Bundeskriminalpolizei würde er eine Aufstockung zwar begrüssen. «Aber es ist nicht so, dass unsere Ermittlungen behindert werden, weil es zu wenig Polizisten gibt.»

(asu/sda)

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