Deutsche Polizei darf Journalisten-Telefone überwachen

publiziert: Mittwoch, 12. Mrz 2003 / 17:42 Uhr

Karlsruhe - Die Polizei in Deutschland darf Telefone und Handys von Medienschaffenden überwachen, falls sie aus beruflichen Gründen in Kontakt mit gesuchten Straftätern stehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe.

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Zur Aufklärung schwer wiegender Straftaten darf die Polizei Telefone von Journalistinnen und Journalisten überwachen. Der Gerichtsentscheid bedeutet aber keine automatische Freigabe zum Abhören der Gespräche.

Die obersten Richter erklärten, die Presse- und Radiofreiheit verbiete nicht grundsätzlich den Zugriff auf die Verbindungsdaten der Mobil- und Festnetz-Anschlüsse von Medienvertretern. Allerdings seien Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nur zulässig, wenn die Bedeutung der aufzuklärenden Straftat entsprechend gewichtig ist.

Geklagt hatten eine Journalistin und ein Journalist, deren Telefone überwacht worden waren. Einer der Reporter hatte für das ZDF über den Pleite gegangenen Bauunternehmer Jürgen Schneider recherchiert. Schneider war von der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Steuerhinterziehung gesucht und später in den USA festgenommen worden.

Ausserdem hatte eine Stern-Reporterin geklagt, die Kontakt zu dem mutmasslichen Linksextremisten Hans-Joachim Klein geknüpft hatte. Die Verbindungsdaten ihrer Telefonate führten schliesslich zur Festnahme Kleins in Frankreich.

Zu diesen Fällen erklärte das Gericht, hier sei die Überwachung gerechtfertigt gewesen, weil die Behörden schwere Straftaten verfolgt hätten.

In der Schweiz ist die rechtliche Situation ähnlich. Laut Strafgesetzbuch ist das Aufnehmen fremder Gespräche grundsätzlich verboten. Bei Strafverfolgung können durch den Richter allerdings entsprechende Genehmigungen erteilt werden, wie Simon Müller, Anwalt in der Medienrechtspraxis Zölch und Partner, auf Anfrage erklärte.

(bert/sda)

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