Deutsche dürfen nicht zu Diamanten gepresst werden

publiziert: Dienstag, 3. Apr 2007 / 13:02 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 3. Apr 2007 / 13:43 Uhr

Wiesbaden - Das Amtsgericht Wiesbaden hat der Tochter eines Verstorbenen untersagt, die Asche ihres Vaters zu einem Diamanten pressen zu lassen.

So würde dann der Liebste oder die Liebste nach dem Verarbeitungsprozess strahlen.
So würde dann der Liebste oder die Liebste nach dem Verarbeitungsprozess strahlen.
Das Gericht bestätigte nach Angaben eines Gerichtssprechers eine einstweilige Verfügung der Mutter des Toten, mit der diese das Vorhaben ihrer Enkeltochter gestoppt hatte. Die junge Frau möchte die sterblichen Überreste ihres Vaters in der Schweiz zu einem künstlichen Diamanten verarbeiten lassen.

Dieses Verfahren ist in Deutschland unzulässig, aber in der Schweiz erlaubt: Das Churer Unternehmen «Algordanza» (Erinnerung) von Rinaldo Willy und Veit Brimer bietet seit 2004 diese dritte Bestattungsform als Alternative zur Erdbestattung und Kremation an.

Die Tochter, deren Entscheidung über die Bestattungsform grundsätzlich vorrangig behandelt würde, konnte nicht hinreichend glaubhaft machen, dass sie den letzten Willen des Toten umsetzen wolle. Das Gericht untersagte ihr Vorhaben. Die Urne bleibt vorerst in Händen der Wiesbadener Friedhofsverwaltung.

Wie der Anwalt der Tochter verlauten liess, wird diese gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berufung vor dem Landgericht einlegen. Das Erstgericht sprach sich nicht prinzipiell gegen die Praxis aus, Asche Verstorbener in der Schweiz zu Diamanten pressen zu lassen und dann nach Deutschland zurückzuführen.

(fest/sda)

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