Deutschland

Deutschem Ex-Politiker droht Prozess wegen Besitz von Kinderpornos

publiziert: Donnerstag, 17. Jul 2014 / 15:40 Uhr
Sebastian Edathy droht Freiheitsstrafe
Sebastian Edathy droht Freiheitsstrafe

Hannover - Dem ehemaligen deutschen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy soll der Prozess gemacht werden: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat wegen Besitzes kinderpornografischer Fotos und Videos gegen den 44-Jährigen Klage erhoben.

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Edathy soll entsprechendes Material über seinen Bundestags-Laptop heruntergeladen haben, teilte die Behörde am Donnerstag in Hannover mit. Im Falle einer Verurteilung droht Edathy eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Die Verhandlung solle «wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens» vor dem für Edathys Wohnort zuständige Landgericht Verden (Bundesland Niedersachsen) stattfinden, kündigte die Staatsanwaltschaft an. Möglich gewesen wäre auch eine Anklage am Amtsgericht. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Laut Anklage hat Edathy in der Zeit vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen über seinen Bundestags-Laptop kinderpornographische Bild- und Videodateien aus dem Internet herunter geladen. Ausserdem soll er im Besitz eines Bildbandes und einer CD gewesen sein, die die Staatsanwaltschaft als jugendpornographisch bewertet.

Name auf Kundenliste kanadischer Firma

Die Ermittler hatten Edathys Wohnung und Büros in Niedersachsen und Berlin durchsucht, kurz nachdem er am 8. Februar sein Bundestagsmandat überraschend wegen «gesundheitlicher Gründe» niedergelegt hatte. Dabei wurde auch das Beweismaterial sichergestellt.

Ins Visier der Behörden war Edathy zuvor geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets gekauft haben. Darauf sollen nackte Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren zu sehen gewesen sein.

Edathy hatte fortwährend erklärt, die Inhalte der Bilder und Videos seien nicht strafbar. Er oder dessen Anwalt haben am Donnerstag zur Anklage keine Stellungnahme abgeben.

Der genaue Aufenthaltsort des früheren Bundestagsabgeordneten ist unklar. Laut Medienberichten soll er sich in Südeuropa aufhalten.

Ausschuss befasst sich mit Fall

Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll unter anderem die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde.

Im Zuge der Affäre war im Februar Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich zurückgetreten. Der CSU-Politiker hatte im Herbst noch als Bundesinnenminister den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Gegen Friedrich wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats aufgenommen.

(jz/sda)

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