Zwangsarbeiter-Entschädigung

Deutschlands finanzielle Entschädigung für Nazi-Verbrechen ist enorm

publiziert: Mittwoch, 30. Mai 2001 / 16:41 Uhr

Hamburg - Mehr als 105 Milliarden Mark hat die Bundesrepublik Deutschland seit den 50er Jahren aufgebracht, um Opfer des Nazi-Systems zu entschädigen. Nach Abwicklung aller Zusagen wird Deutschland Leistungen von total rund 140 Milliarden erbracht haben.

Die im deutschen Sprachgebrauch «Wiedergutmachung» genannte Linderung des Leids der Nazi-Opfer war zunächst Sache der Bundesländer. «Im Namen des deutschen Volkes» bekannte sich 1951 der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer zu der Verpflichtung, für die «unsagbaren Verbrechen» auch materielle Entschädigung zu zahlen.

Ein Jahr später kam ein Abkommen mit Israel zu Stande, in dem die Bundesrepublik Deutschland bis 1965 die Zahlung von drei Milliarden Mark in Waren und Dienstleistungen zusagte. 450 Millionen Mark zur Abgeltung individueller Ansprüche flossen an die jüdische Hilfsorganisation Jewish Claims Conference (JCC).

Das 1953 verabschiedete und drei Jahre später neugefasste Bundesentschädigungsgesetz (BEG) gewährte Opfern des Nazi-Regimes Hilfe, die aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt worden waren. Das BEG umfasst etwa drei Viertel der bisherigen Wiedergutmachungszahlungen. Zu den BEG-Leistungen gehörten Kapitalentschädigungen, Abfindungen, Renten, Kranken- und Hinterbliebenenversorgung. Für von den Nazis geschädigte Opfer des öffentlichen Dienstes gab es besondere Gesetze. Ausser mit Israel schloss die Bundesrepublik bereits in den 50er Jahren auch mit anderen westlichen Ländern Verträge über globale Wiedergutmachungsleistungen.

Auch Gelder nach Osten

Nach Abschluss der Ostverträge der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt erhielt Polen in den 70er Jahren 1,4 Milliarden Mark für Opfer von medizinischen Versuchen und zur Abgeltung von anderen Ansprüchen wie Renten und Versicherungen.

Auch ein Teil der Milliarden, die nach der deutschen Wiedervereinigung nach Russland überwiesen wurden, sollte Naziopfern zugute kommen. Die etwa 1,5 Milliarden Mark, mit denen Anfang der 90er Jahre Versöhnungsstiftungen in Ländern des früheren Ostblocks ausgestattet wurden, waren ausdrücklich zur Verbesserung der Lage früherer Nazi-Zwangsarbeiter bestimmt. Deutsche Firmen, die während des Krieges in vielen Fällen vom Einsatz ausländischer Zwangsarbeiter profitiert hatten, leisteten bis Ende der 80er Jahre nur vereinzelt Wiedergutmachungszahlungen in Höhe von insgesamt etwa 100 Millionen Mark. Erst als aus den USA massive Sammelklagen mit horrenden Forderungen drohten, war die Wirtschaft zur Beteiligung am Fonds «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» der gesetzlichen Zwangsarbeiterstiftung bereit - mit fünf Milliarden Mark. Weitere fünf Milliarden kamen vom Staat. Mit diesen Geldern sollen jetzt auch bisher nicht berücksichtigte Zwangs- und Sklavenarbeiter bedacht werden.

(sda)

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