Die Fahrenden kämpfen um ihr Recht

publiziert: Mittwoch, 2. Nov 2005 / 11:37 Uhr

Bern - Die Schweizer Fahrenden sehen sich als indigenes Volk. Der Bundesrat will dem einzigen internationalen Übereinkommen über die Rechte dieser Völker aber nicht beitreten.

Die Fahrenden sehen sich als eigenes Volk mit eigener Kultur.
Die Fahrenden sehen sich als eigenes Volk mit eigener Kultur.
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Dagegen anerkennt er den Mangel an Standplätzen, was die Fahrenden freut.

Auf ganz entschiedenen Protest der Fahrenden stösst der vom Bundesrat im Rahmen seines Vorentwurfs über die Situation der Fahrenden in die Vernehmlassung geschickte Bericht des Bundesamts für Wirtschaft (seco) zum Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).

Diese Konvention ist das einzige international gültige Übereinkommen über «eingeborene und in Stämmen lebende Völker». Das seco konnte seine Auswirkungen auf die Schweiz nicht genau klären.

Beim Verbot der Kinderarbeit, Schulpflicht, Berufsbildung, Konsultation in politischen Fragen, Stand- und Durchgangsplätzen sowie der Erhaltung der jenischen Sprache bestünden Lücken, schreibt das Bundesamt. Die Schweiz könne das Abkommen nach aktuellem Stand nicht erfüllen.

Für die Radgenossenschaft der Landstrasse, die Dachorganisation der Jenischen der Schweiz, ist klar, dass Fahrende Anspruch auf die Anerkennung als indigenes Volk haben und das Übereinkommen darum ratifiziert werden muss. Auch moderne Nomaden seien Nomaden.

Standplatzmangel erkannt

Die Bundesratsansicht, wonach 70 Stand- und Durchgangsplätze in der Schweiz fehlen, teilt die Radgenossenschaft. Um die Hindernisse auszuräumen, sollte eine Plattform unter Einbezug der Fahrenden geschaffen werden.

Die Organisation begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die es Bauern ermöglicht, ihr Land unter gewissen Bedingungen Fahrenden bewilligungslos zur Verfügung zu stellen.

«schäft qwant», der nationale Verein für jenische Zusammenarbeit und Kulturaustausch, sieht in der Teilrevision eine Chance für die Wiederbelebung einer Tradition.

Bedenken wegen der Kosten hält die Radgenossenschaft entgegen, es sei soviel Geld investiert worden, um die Lebensweise der Fahrenden zu zerstören, dass die heutigen Probleme nicht übertrieben werden dürften.

Kantone für mehr Bundesengagement

Die Kantone - soweit sie Stellung nehmen - lehnen die Ratifikation des Übereinkommens ab, teilen aber die Ansicht, dass es an Plätzen für Fahrende fehlt. Die Berner Kantonsregierung verlangt einen Bundessachplan. Sie begrüsst die Umnutzung verlassener Armee-Areale.

Bei der Ausbildung Fahrender regt Bern einen besseren Fernunterricht, den Ausbau der Attestausbildung und Berufsbildung im Winterhalbjahr an. Der Kanton Thurgau verlangt, dass der Bundesrat die Kosten für Massnahmen gegen die Diskriminierung der Fahrenden trägt. Die Bündner Regierung schlägt ein eigenes Bundesgesetz für die Fahrenden vor. Zudem sollten die Bundesbeiträge an die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» erhöht werden.

Von den Parteien nimmt die CVP keine Stellung. Sie wartet ab, bis konkretere Vorschläge des Bundesrates vorliegen. Die SVP lehnt den Beitritt zu dem Übereinkommen ab. Bei den Standplätzen gewichtet sie die aktuelle Finanzlage des Bundes höher als den Platzmangel der Fahrenden. Ein Ausbau des Bundesengagements sei nicht angezeigt.

Die SP befürwortet eine Ratfikation. Selbst wenn die Fahrenden als indigene Gruppe betrachtet würden, bleibe Spielraum. Bei den Standplätzen hält die SP die Kostenschätzung von 50 Millionen Franken für zu hoch. Die Verwendung von Armee-Arealen sei prüfenswert.

(fest/sda)

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