Die Gemeinden sollen ihre Einbürgerungsverfahren überprüfen

publiziert: Donnerstag, 10. Jul 2003 / 21:47 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 10. Jul 2003 / 23:16 Uhr

Bern - Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) fordert die Gemeinden nach den Bundesgerichts-Entscheiden vom Mittwoch auf, ihre Einbürgerungsverfahren zu überprüfen.

Einbürgerungsverfahren müssen überprüft werden.
Einbürgerungsverfahren müssen überprüft werden.
Die wegweisenden Urteile des Bundesgerichts bieten die Chance, die rechtstaatlich notwendigen Anpassungen vorzunehmen, heisst es in einem Communqué der EKA. Die EKA empfiehlt den Gemeinden, künftig spezielle Kommissionen über Einbürgerungsgesuche entscheiden zu lassen oder diese Aufgabe dem Gemeinderat zu übertragen.

Die EKA begrüsst es zudem, dass einzelne Gemeinden und Kantone bereits eine Überprüfung ihrer Einbürgerungsverfahren angekündigt haben. Die höchstrichterliche Klärung verschiedener strittiger Fragen ermögliche einen Neuanfang.

Der Kanton St. Gallen hat bereits auf das Bundesgerichtsurteil reagiert, wonach Einbürgerungsentscheide an der Urne verfassungswidrig sind. Die 90 st. gallischen Gemeinden wurden per Rundschreiben angewiesen, dem Richterspruch aus Lausanne Rechnung zu tragen.

Laut Gabriela Küpfer, juristische Mitarbeiterin im kantonalen Departement für Inneres und Militär, kennen einzelne St. Galler Gemeinden die Möglichkeit von Urnenabstimmungen über Einbürgerungen. Sie dürfen diese Bestimmungen aber ab sofort nicht mehr anwenden.

Dies geht aus einem Rundschreiben des Amtes für Bürgerrecht und Zivilstand hervor, das am Donnerstag an die Gemeinden verschickt wurde. Bereits beschlossene oder abgelehnte Einbürgerungen an der Urne sollen ihre Gültigkeit behalten. Umstrittene Fälle oder Rekurse seien ihr nicht bekannt, erklärte Küpfer auf Anfrage.

(bert/sda)

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