Schweizer Mehrwertsteuer-Umfrage 2007

Die grössten Probleme mit der MWST

publiziert: Dienstag, 13. Mrz 2007 / 07:27 Uhr

Gut zehn Jahre nach der Einführung der MWST zeigt sich, dass die Abwicklung der MWST für Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringt. Und es bestehen grosse Rechtsunsicherheiten, die mit hohen unternehmerischen Risiken verbunden sind.

Die MWST ist kompliziert, und bei Fehlern ist immer das Unternehmen schuld. Das soll sich ändern.
Die MWST ist kompliziert, und bei Fehlern ist immer das Unternehmen schuld. Das soll sich ändern.
Dies geht aus der Schweizer Mehwertsteuer-Umfrage 2007 von PricewaterhouseCoopers hervor. Die Studie möchte einen Beitrag zur Beschreibung der MWST-Situation in der Schweiz leisten. Mit dem Hinweis auf die dringendsten mehrwertsteuerlichen Problembereiche wird zugleich auch die grundsätzliche Stossrichtung für Reformen vorgegeben. Über 400 ausgefüllte Fragebogen sowie persönlich geführte Interviews geben Aufschluss über den tatsächlichen Zustand sowie die aktuellen Risiken der Unternehmen in Bezug auf die MWST. Folgende Fragestellungen stehen im Zentrum der Umfrage:

1. In welchen Bereichen sehen die Unternehmen den grössten Anpassungsbedarf im MWST-Gesetz?

2. Wo ergeben sich die grössten mehrwertsteuerlichen Risiken, und wo zeigen sich Veränderungen zur Umfrage von 2004?

3. Welche Erwartungen und Folgen ergeben sich für die Unternehmen bei der aktuellen Diskussion um die MWST, und auf welchem Weg werden wirksame Veränderungen bei der MWST erreicht?

Die Ergebnisse

Die Kernaussagen der MWST-Umfrage 2007 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Den höchsten Anpassungsbedarf sehen die befragten Unternehmen weiterhin bei den formellen Anforderungen des Vorsteuerabzugs. Dies lässt den Schluss zu, dass die schon realisierten Praxisänderungen entweder (noch) nicht zur Kenntnis genommen worden sind oder als nicht ausreichend beurteilt werden. Jedoch bestehen signifikante branchenspezifische Unterschiede: Im Banken- und Finanzsektor ist der Anpassungsbedarf bei den formellen Anforderungen weniger dringend. Grund hierfür könnte die Bankenpauschale sein. Beim baugewerblichen Eigenverbrauch stellt das Baugewerbe, trotz Praxisänderung, immer noch einen dringenden Anpassungsbedarf fest. Anpassungen bei der Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen sind für die Hälfte aller Unternehmen ein dringendes Bedürfnis und erwartungsgemäss bei den Banken am höchsten.

Die grössten Risiken

Beurteilung der MWST-Risiken: In welchen Bereichen bestehen die grössten Risiken? Als besonders riskant schätzen die Unternehmen die Erfüllung der formellen Anforderungen an die Vorsteuerbelege ein. Dies erklärt auch den dringenden Handlungsbedarf, den die Unternehmen in diesem Bereich festgestellt haben. Die hohe Risikoeinschätzung im Bereich der Umsatzabstimmung ist zum einen auf Abgrenzungsschwierigkeiten zurückführen, zum anderen aber das Resultat von Risiken organisatorischer Natur. Ein Vergleich der Risikobeurteilung, aufgeteilt nach Personalbestand der Unternehmen, zeigt überraschenderweise, dass die Risiken bei der Umsatz- und Vorsteuerabstimmung, bei Vorsteuerkürzungen und bei der vollständigen Erfassung des Umsatzes bei Klein- und Grossbetrieben etwa gleich eingeschätzt werden.

Alle mit grenzüberschreitenden Transaktionen zusammenhängenden Risiken werden von den Industriebetrieben als risikoreicher eingeschätzt als von den übrigen Branchen. Bei Unternehmen mit Gruppenbesteuerung ist die Risikoeinschätzung auf Grund der komplexeren Abrechnungsmethode höher als bei Unternehmen ohne Gruppenbesteuerung. Im Vergleich mit der Umfrage von 2004 ist die Risikoeinschätzung in vielen Bereichen gleich geblieben. Erfreulich ist, dass bei den Themen Umsatz- und Vorsteuerabstimmung, vollständige Erfassung des Umsatzes, Anwendung der MWST-Codes und Ablage/Archivierung die Risikoeinschätzung tiefer ausgefallen ist.

Fast die Hälfte von der ESTV revidiert

Zusätzlich wurde festgestellt, dass fast die Hälfte der befragten Unternehmen von der ESTV revidiert worden ist und die Aufrechnungen bei einem Viertel der Unternehmen hoch ausgefallen sind. Weitgehend unverändert gegenüber der Umfrage 2004 ist der «Expectation Gap» bei der Prüfung der MWST-Situation durch die Revisionsstelle. Zwei Drittel der Unternehmen gehen davon aus, dass die MWST durch die Revisionsstelle im Rahmen ihres Mandates geprüft wird. Tatsächlich ist dies jedoch nur bei 43% der Unternehmen der Fall.

Hoffnung auf Verbesserung

Grundsätzliche Stossrichtung für eine fundamentale Verbesserung der aktuellen Situation: Die überwiegende Mehrheit der befragten Unternehmen glaubt, dass die aktuelle Diskussion um die MWST mittelfristig, das heisst in zwei bis drei Jahren, eine positive Veränderung bringt. Dabei werden Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen und Änderungen im Verhalten der ESTV als gleich wirksam angesehen. Die im Bericht des Bundesrats und im Bericht Spori dargelegten Änderungen für eine Verbesserung der aktuellen Situation finden sich auch auf der Wunschliste der befragten Unternehmen.

Aktuelle Diskussion zur MWST-Reform

Die befragten Unternehmen haben zum Ausdruck gebracht, dass folgende Aspekte in der Diskussion um die radikale Vereinfachung der MWST beachtet werden müssen: Der administrative Aufwand zur Abwicklung bleibt auch mit Vereinfachungen hoch, da jeder Geschäftsfall MWST-Konsequenzen mit sich bringt. Die Komplexität der Geschäftsfälle lässt eine einfache Lösung ohne Abgrenzungen gar nicht zu. Auch mit Einheitssatz und ohne Steuerausnahmen ist beispielsweise zwischen steuerbaren Inlandleistungen und steuerbefreiten Leistungen im und ins Ausland sowie zwischen Umsätzen und Nichtumsätzen abzugrenzen. Die zunehmende Auslandverflechtung der Schweizer Unternehmen führt dazu, dass das ausländische MWST-Recht eine immer bedeutendere Rolle spielt.

Die Schaffung eines Einheitssatzes beinhaltet nach Einschätzung der Unternehmen zwar Vereinfachungen, die Abgrenzungsschwierigkeiten sind in der Praxis aber weitgehend gemeistert oder spielen gar keine Rolle mehr. Im Bereich der ausgenommenen Umsätze bringt die Revision für die Vielzahl der Unternehmen keine Vereinfachung, da die Steuerausnahmen im Finanz- und Immobilienbereich beibehalten werden.

Fazit

Die Autoren der Studie kommen deshalb zusammenfassend zum Schluss, dass das Ziel der MWST-Reform nicht zwingend die Schaffung eines Einheitssatzes und die Abschaffung der Steuerausnahmen erfordert. Vielmehr ist das Kernstück der Reform in jenen Massnahmen zu sehen, die für mehr Rechtssicherheit, eine Vereinfachung der Steuererhebung aufseiten der Verwaltung und der Unternehmen und zur Entkriminalisierung von Bagatellfällen getroffen werden sollen. Die bestehenden «Kritikpunkte» können mit punktuellen Anpassungen des Gesetzes und mit einer konsequenten Fortführung der Praxisänderungen und einer pragmatischen Revisionspraxis der ESTV verbessert werden.

(pwc)

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