Dienstwaffen dürfen zu Hause bleiben

publiziert: Donnerstag, 22. Mrz 2007 / 19:31 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Mrz 2007 / 00:02 Uhr

Bern - Dienstwaffen dürfen weiterhin zu Hause aufbewahrt werden. Nur einen Tag nach der Tötung einer jungen Frau in Chur mit einem Sturmgewehr lehnte es der Nationalrat im Rahmen der Revision des Waffengesetzes ab, von dieser Tradition abzuweichen.

Der Nationalrat folgte zugunsten der Dienstwaffe im Schrank der Kommission und dem Bundesrat.
Der Nationalrat folgte zugunsten der Dienstwaffe im Schrank der Kommission und dem Bundesrat.
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Das neue Waffengesetz wurde mit 148 zu 20 Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Dagegen waren namentlich die Grünen und die EVP.

Noch ausstehend ist die Behandlung einer Motion von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) gegen die Abgabe von Taschenmunition an Armeeangehörige.

Mit dem Entscheid zugunsten der Dienstwaffe im Schrank folgte der Nationalrat Kommission und Bundesrat.

Keine Chance hatte der Antrag einer linken Kommissionsminderheit, wonach Ordonnanzwaffen nicht zur persönlichen Ausrüstung gehören sollen. Eine entsprechende Änderung des Militärgesetzes wurde mit 96 zu 80 Stimmen und 5 Enthaltungen verworfen.

Umfassende Behandlung gefordert

Boris Banga (SP/SO) wies als Sprecher der Minderheit vergeblich auf die vielen Beispiele hin, in denen Armeewaffen für Tötungsdelikte oder Suizid missbraucht wurden: «Die Waffe zu Hause erleichtert das Töten.» Seine Zürcher Parteikollegin Chantal Galladé offenbarte, dass sich ihr Vater mit der Armeewaffe umgebracht habe.

Die FDP lehnte den Antrag Banga ab, weil es um einen Einzelaspekt gehe. Das Thema müsse umfassender behandelt werden, unter Einbezug der noch offenen Frage der Taschenmunition.

Für Bundesrat Blocher ist die Waffenfrage ein Thema der Militärdoktrin. Das Waffengesetz sei nicht der richtige Rahmen, um sie zu erörtern.

Waffenregister abgelehnt

Bereits letzte Woche abgelehnt hat der Nationalrat ein nationales Waffenregister. Abgelehnt wurde auch die Pflicht, für alle Waffen mit Ausnahme des Kaninchentöters einen Waffenerwerbsschein beantragen zu müssen. Verworfen wurden zudem Sonderbestimmungen für Waffensammler.

Neu gelten auch Imitationswaffen als Waffen, ebenso Soft-Air-, Druckluft- und Schreckschusswaffen. Aber auch Stellmesser, Baseballschläger oder Veloketten werden neu als Waffen eingestuft, wenn sie entsprechend missbraucht werden. Der anonymisierte Waffenverkauf via Internet oder Inserate ist untersagt.

(bert/sda)

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