Digitaltechnik im Dienste des Urheberrechts

publiziert: Dienstag, 8. Jul 2003 / 09:59 Uhr

Bern - CD-Produzenten und Software-Firmen kennen ihn, und auch DVDs gibt es nicht ohne: den Kopierschutz. Für viele Anbieter sind Massnahmen zum Schutz ihrer Werke unverzichtbar geworden. Nur die Buchindustrie kann nicht von digitalen Kopierschutzprogrammen profitieren.

Ob sich jemals digitale Bücher gegenüber Papierausgaben durchsetzen, bleibt unklar.
Ob sich jemals digitale Bücher gegenüber Papierausgaben durchsetzen, bleibt unklar.
Der amerikanische IT-Experte und Publizist Richard Stallmann hatte 1996 eine Vision.

In einem Artikel beschrieb er die Welt im Jahr 2047, in der es keine öffentliche Bibliotheken oder Bücher aus Papier mehr gibt.

Bücher existieren nur in elektronischer Form. Es ist verboten, sie anonym zu konsumieren oder Kollegen auszuleihen. Und Knackprogramme zur Umgehung der Kontrollen sind strafbar.

Technologie existiert bereits

Inzwischen scheint diese Vision nicht völlig abwegig zu sein. Die Technologie existiert: Es ist heute möglich, ein elektronisches Buch oder Musik digital so zu verschlüsseln oder zu markieren, dass es auf dem Computer des Käufers zwar angeschaut oder abgespielt werden kann, ein Weitergeben aber nicht mehr möglich ist.

So muss sich jeder sein eigenes Exemplar kaufen. Der Verleger kann die einzelnen Exemplare auf diese Weise billiger abgeben, doch behält er die Kontrolle. Dabei wird ihn das Recht künftig sehr gut schützen.

Ein internationales Abkommen, das auch die Schweiz unterzeichnet hat, verlangt ein Verbot von Programmen, die Kontrollmechanismen der Rechteinhaber knacken können.

Das gilt selbst dann, wenn die dadurch ermöglichte Werknutzung klar zulässig ist.

Urheberrecht stösst an Grenzen

Die Ursache der Entwicklung liegt in der Technik selbst. Sie hat die Durchsetzung des Urheberrechts an seine Grenzen gebracht.

Liegt ein Musikstück, ein Film oder ein anderes Werk einmal in digitaler Form vor, können beliebig viele identische Kopien davon angefertigt werden.

Über das Internet können solche Kopien auch von Privaten weltweit und rasch verbreitet werden, auch wenn dies verboten ist.

So erstaunt es nicht, dass jene, die vom Geschäft mit Rechten an solchen Inhalten leben, nicht nur beginnen, sich mit derselben Technik zu wehren, sondern auch auf neue Gesetze drängen.

Wie sensibel diese Thematik ist, ist der Politik aber erst in den letzten beiden Jahren bewusst geworden.

Denn es geht nicht nur um den Kampf gegen Raubkopierer, sondern ebenso um die Kontrolle über die Nutzung von Inhalten. Wer sie hat, hat auch Kontrolle über Wissen und Kultur.

Interessensausgleich notwendig

Bisher sorgte das Urheberrecht darum dafür, dass sowohl Urheber als auch Nutzer ihrer Werke auf ihre Kosten kommen konnten. Gewisse Werknutzungen sind zum Beispiel auch gegen den Willen des Urhebers erlaubt.

So darf ein Buch oder eine Musik-CD in der Schweiz jederzeit weiterverkauft oder ausgeliehen werden.

Das macht es beispielsweise möglich, öffentliche Bibliotheken zu betreiben. Auch Kopien für den persönlichen Eigengebrauch lässt das Recht zu.

Mit der Einführung der technischen Verfahren zur Kontrolle der Werknutzung kann der Rechteinhaber das Heft jedoch selbst in die Hand nehmen.

Das schützt ihn auch dort, wo die Durchsetzung des heutigen Urheberrrechts gegen Raubkopierer bisher versagt hat.

Er kann aber auch jene Nutzungen seiner Werke faktisch verhindern, die der Gesetzgeber bisher ausdrücklich erlauben wollte.

Schweiz: Gesetzgeber wartet ab

Wie dieses Dilemma im Zeitalter der digitalen Inhalte gelöst werden soll, ist bisher nicht klar. In den USA, wo das erwähnte Abkommen früh umgesetzt wurde, wurden vor allem die Rechteinhaber in ihrer Position gestärkt.

Die Umsetzung in der EU erfolgte später und ist darum etwas ausgeglichener. In der Schweiz wurde die Umsetzung - aus anderen Gründen - vorläufig ausgesetzt. An der Aktualität ändert dies nichts.

Die Entwicklung des "Digital Rights Managements" (DRM), wie die erwähnten Techniken in der Fachsprache genannt werden, wird derweil weiter vorangetrieben.

Spielt der Markt, muss das für Konsumenten nicht nur nachteilig sein. Ist etwa die Gefahr von Raubkopien gering, dürfte das Angebot an (legalen) digitalen Inhalten wachsen. Ebenso werden neue, nutzungsabhängige Abrechnungsmethoden möglich.

(David Rosenthal, Quelle: mid)

 
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