Bundesgericht weist Entlassungsgesuch ab

Dino Bellasi bleibt in Haft

publiziert: Mittwoch, 20. Dez 2000 / 12:18 Uhr

Lausanne - Der mutmassliche Millionenbetrüger Dino Bellasi bleibt in Untersuchungshaft. Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat sein Haftentlassungsgesuch abgewiesen. Vier bisher nicht aufgefundene Millionen Franken könnten ihm die Flucht ermöglichen.

Laut dem bundesgerichtlichen Entscheid vom 6. Dezember 2000 würde im Falle einer Freilassung Bellasis Fluchtgefahr bestehen. Besonders zu gewichten sei dabei die Schwere der vorgeworfenen Taten in einem Deliktumfang von über acht Millionen Franken. Davon seien bis heute vier Millionen nicht aufgefunden worden.

Kaution kommt nicht in Frage

Das lässt laut Bundesgericht befürchten, dass sich Bellasi mit Hilfe dieses Geldes ins Ausland absetzen könnte. Hinzu komme, dass er im Ausland zwei Schwestern habe, bei denen er unterkommen könnte. Zudem verfüge er offenbar in Kairo dank seines Schwagers über geschäftliche Kontakte.

Auch seine Off-Shore-Firmen in Guernsey seien nicht zu vergessen, wenn auch noch unbekannt sei, wieviel Geld sich dort befinde. Unter all diesen Umständen können gemäss Bundesgericht auch Auflagen und Sicherheiten die Fluchtgefahr nicht bannen.

Zahlreiche Vorwürfe

Thomas Hansjakob, der Stellvertreter der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin, hatte das Haftentlassungsgesuch Bellasis mit Verfügung vom 21. November abgewiesen. Bellasi gelangte dagegen ans Bundesgericht.

Gegen Dino Bellasi, der im Nachrichtendienst als Rechnungsführer gearbeitet hatte, wird wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Amtsanmassung, Geldwäscherei, falscher Anschuldigung und Verleumdung ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, von März 1994 bis Juli 1999 mit Vorschussmandaten insgesamt 8,8 Mio. Franken bei der Nationalbank bezogen zu haben. (Urteil 8G.67/2000 vom 6. Dezember 2000)

(bb/sda)

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