Diskussion über Blocher geht weiter

publiziert: Samstag, 7. Okt 2006 / 11:58 Uhr

Bern - Der Nationalrat will nicht über die Aussagen von Justizminister Christoph Blocher zur Antirassismus-Strafnorm diskutieren. In verschiedenen Zeitungsinterviews haben zudem Experten Unverständnis für Blochers Äusserungen gezeigt.

Christoph Blochers Äusserungen erhitzen die Gemüter.
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Der Nationalrat lehnte einen Antrag von Josef Zisyadis (PdA/VD) mit 88 zu 67 Stimmen ab.

Zisyadis war der Ansicht, das Parlament dürfe es nicht kommentarlos hinnehmen, dass ein Bundesrat im Ausland ankündige, ein vom Volk verabschiedetes Gesetz ändern zu wollen.

Die nächste Möglichkeit zu einer Stellungnahme biete sich dem Nationalrat erst im Dezember - das sei zu spät.

Antirassismus-Strafnorm prüfen

Christoph Blocher hatte am Mittwoch anlässlich eines Besuchs in der Türkei angekündigt, dass sein Departement eine Änderung der Antirassismus-Strafnorm prüfe.

Er bedauerte, dass prominente Türken in der Schweiz strafrechtlich wegen Aussagen zum Genozid in Armenien verfolgt werden.

In Gesprächen mit verschiedenen Zeitungen äusserten sich Experten zum Vorfall.

Der Politologe Andreas Ladner etwa sagte in der «Neuen Luzerner Zeitung», er erachte es zwar für einen Bundesrat als legitim, über ein Gesetz nachzudenken.

Problematisch sei aber der Zusammenhang, in dem Blocher dies getan habe. Das sei «pure Provokation - und die gehört in die Opposition».

Denk- und Forschungsverbote

Die Katholische Volkspartei (KVP) begrüsst die Ankündigung von Justizminister Christoph Blocher, die Antirassismus-Strafnorm überprüfen zu wollen. Die Norm stelle einseitig Denk- und Forschungsverbote auf.

Die KVP habe beispielsweise immer die Auffassung vertreten, dass an den Armeniern ein Genozid verübt worden sei, schreibt die Partei in einer Mitteilung vom Samstag.

Eine staatliche Anerkennung von Genoziden sei indes immer auch politischer Natur. Deshalb müssten Gegenmeinungen geäussert werden dürfen.

Die heutige Norm sei zudem sehr einseitig ausgestaltet. Christen seien vom Schutz ausgeschlossen. Die Antirassismus-Strafnorm sei 1994 nur darum vom Volk knapp angenommen worden, weil die SVP das Gesetz unterstützt habe. Diese müsse nun auf «Wiedergutmachungstour» gehen und eine Volksinitiative gegen die Norm lancieren.

(rr/sda)

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