Drama von Muotathal: Keine Affekthandlung

publiziert: Freitag, 29. Mai 2009 / 10:45 Uhr / aktualisiert: Freitag, 29. Mai 2009 / 11:03 Uhr

Schwyz - 13 Monate nach dem Familiendrama von Muotathal hat die Jugendanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen drei mutmassliche Täter abgeschlossen. Demnach dürfte es sich kaum um eine Tat im Affekt gehandelt haben.

Zwei weitere Jugendliche müssen sich wegen Gehilfenschaft verantworten.
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In der Nacht auf den 12. April 2008 tötete ein 15-Jähriger in Ried-Muotathal seine 39-jährige Stiefmutter und seinen 13-jährigen Stiefbruder mit einem Messer. Seinen Vater verletzte er leicht.

Die Jugendanwaltschaft teilte mit, der mutmassliche Täter sei weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss gestanden. Eine Affekthandlung werde weitgehend ausgeschlossen.

Neben dem mutmasslichen Täter müssen sich noch zwei weitere Jugendliche wegen Gehilfenschaft beziehungsweise Mittäterschaft vor dem Jugendgericht verantworten. Die Akten gehen nun zwecks Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft.

Haupttäter geständig

Keine der involvierten Personen befindet sich mehr in Untersuchungshaft. Der mutmassliche Haupttäter sei geständig, sagte Jugendanwalt Paul Schmidig auf Anfrage. Er werde in einer geschlossenen ausserkantonalen Einrichtung psychologisch betreut.

Die beiden anderen mutmasslichen Tatbeteiligten sind etwa gleich alt wie der Haupttäter. Einer von ihnen hat sich gemäss den Untersuchungsbehörden als Anstifter der Mittäterschaft schuldig gemacht. Dem zweiten wird Gehilfenschaft vorgeworfen.

Zum Tatmotiv nennt die Jugendanwaltschaft in ihrer Mitteilung mehrere Aspekte. Im Vordergrund stünden die familiäre Situation des mutmasslichen Täters, seine Persönlichkeit und der Einfluss der weiteren Tatbeteiligten.

(ht/sda)

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