Drei Bundesrichter weniger

publiziert: Dienstag, 13. Jun 2006 / 11:44 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 13. Jun 2006 / 12:10 Uhr

Bern - Die Zahl der Richterinnen und Richter am Bundesgericht wird von 41 auf 38 reduziert. Der Nationalrat hat die einschlägige Parlamentsverordnung bereinigt.

In Lausanne läuft die Amtsdauer des Bundesgerichts Ende 2008 ab.
In Lausanne läuft die Amtsdauer des Bundesgerichts Ende 2008 ab.
Das Anfang 2007 in Kraft tretende neue Bundesgerichtsgesetz sieht für das Bundesgericht in Lausanne und das neu in dieses integrierte Versicherungsgericht in Luzern insgesamt 35 bis 45 ordentliche Richter vor. Über die konkrete Zahl hat nun das Parlament entschieden.

Letzter Diskussionspunkt war das Controlling. Der Nationalrat übernahm die Formulierung des Ständerates, dass dieses Verfahren dem Parlament Grundlagen für die Oberaufsicht liefern muss. Es soll es ihm überdies ermöglichen, 2011 die Angemessenheit der Richterzahl beurteilen zu können.

Mit einer Gesetzesrevision schuf der Nationalrat die Voraussetzung, die Amtsdauer des heutigen Bundesgerichtes in Lausanne und des heutigen Versicherungsgerichtes in Luzern auf Ende 2008 zu harmonisieren. In Lausanne läuft sie Ende 2008 ab, in Luzern Ende 2007.

Kantone am Zug

Die Kantone erhalten bis zum Inkrafttreten der im Ständerat hängigen Vereinheitlichung der Strafprozessordnung Zeit, ihre Ausführungsbestimmungen zur Justizreform zu erlassen. Sollte 2012 noch kein schweizerischer Strafprozess in Kraft sein, würde der Bundesrat eine Frist festlegen.

Schliesslich regelte der Nationalrat die Kompetenzen des Bundesgerichtes im Immobilienmanagement. Justizminister Christoph Blocher trat Bedenken einer Kommissionsminderheit entgegen, die Verwaltungsautonomie des Bundesgerichtes würde dadurch zu sehr eingeschränkt. Völlig unabhängig sei das höchste Gericht nur in der Rechtssprechung.

(fest/sda)

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