Schilder und Lawinengefahr ignoriert?

Drei Variantenskifahrer wegen Lawine vor Gericht

publiziert: Freitag, 23. Mai 2014 / 17:08 Uhr
Laut dem Staatsanwalt Vergères verletzten die drei «Freerider» die Regeln der Vorsicht.(Symbolbild)
Laut dem Staatsanwalt Vergères verletzten die drei «Freerider» die Regeln der Vorsicht.(Symbolbild)

Sitten VS - Im Wallis stehen drei Variantenskifahrer vor Gericht. Sie werden beschuldigt, im Dezember 2009 abseits der Pisten der Skiregion Anzère eine Lawine ausgelöst zu haben, die auf eine markierte Piste niederging und zwei Menschen mitriss.

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Die Lawine war 430 Meter lang und 120 Meter breit. Sie erfasste auf einer markierten Piste mehrere Menschen. Zwei von ihnen wurden unter den Schneemassen begraben und leicht verletzt.

Die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - beteiligten sich zunächst an der Suche nach Verschütteten, verliessen dann aber den Unfallort. Einige Tage später wurden sie identifiziert und angezeigt. Vor dem Bezirksgericht Hérens-Conthey müssen sie sich nun wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten.

Die zwei Personen, die von der Lawine verschüttet worden waren, hatten keine Strafanzeige eingereicht. Hingegen verlangt die nicht angeklagte Bergbahnbetreiberin Télé Anzère SA rund 70'000 Franken.

Schilder und Lawinengefahr ignoriert?

Laut Staatsanwalt Olivier Vergères verletzten die drei "Freerider" die Regeln der Vorsicht. Sie hätten die Beschilderung und diverse Informationen ignoriert, die aufgrund einer Lawinengefahr der Stufe 3 ausgegeben worden seien. Trotzdem hätten sie die Piste verlassen - und zwar an einem Ort, der als gefährlich gelte.

Der Staatsanwalt forderte für alle drei Angeklagten Geldstrafen: Eine von 60 Tagessätzen für den "Leader" der Gruppe und für die beiden anderen je eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Die Strafen sollen bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen werden.

Anwälte fordern Freispruch

Die drei Anwälte der Angeklagten verlangten einen Freispruch ihrer Mandanten. Sie wiesen auf ein Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung hin, wonach weder die Verantwortlichen der Bergbahnbetreiberin noch die Skifahrer einen Grund hatten anzunehmen, dass an dem Tag des Unglücks - am 27. Dezember 2009 - eine Lawine zu befürchten sei.

Das Urteil wird voraussichtlich in zehn Tagen gefällt. Es ist nicht das erste Mal, dass Variantenskifahrer vor Gericht erscheinen müssen. 2002 zum Beispiel wurden zwei "Freerider" wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie hatten am Grossen Sankt Bernhard eine Lawine ausgelöst, in der ein Mensch ums Leben kam und mehrere weitere verletzt wurden.

(ig/sda)

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