Dritte Runde für Joe Ackermann

publiziert: Samstag, 21. Okt 2006 / 12:00 Uhr / aktualisiert: Samstag, 21. Okt 2006 / 18:17 Uhr

Düsseldorf - Bereits zum dritten Mal verhandelt die Justiz über den Vorwurf der schweren Untreue bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone - nun wieder in der ersten Instanz.

Im Fall einer Verurteilung will Ackermann seinen Posten räumen.
Im Fall einer Verurteilung will Ackermann seinen Posten räumen.
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Die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs beginnt am kommenden Donnerstag (26. Oktober) am Düsseldorfer Landgericht.

Im Mittelpunkt steht vor allem einer der sechs Angeklagten: Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Der Schweizer selbst hat sein Schicksal mit diesem Prozess verknüpft. Im Fall einer Verurteilung, so hatte Deutschlands bekanntester Banker bereits vor Monaten wissen lassen, werde er seinen Posten räumen.

Staatsanwaltschaft gestärkt

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, während des ersten Prozesses viel gescholten, geht personell dezimiert mit nur noch zwei Vertretern, aber inhaltlich durch den Bundesgerichtshof gestärkt in die neue Runde.

Die Bundesrichter hatten die Freisprüche der ersten Instanz aufgehoben und sogar den objektiven Tatbestand der Untreue erfüllt gesehen. Die Verwaltungsräte hätten mit ihrem grosszügigen Prämien- und Pensionsregen in Höhe von 57 Mio. Euro der Mannesmann AG geschadet. «Sie waren gleichsam nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter», schrieb Bundesrichter Klaus Tolksdorf den prominenten Angeklagten ins Stammbuch.

Ausgang ist völlig offen

Der Ausgang von Runde drei ist dennoch offen - von einem erneuten Freispruch über eine Einstellung des Verfahrens gegen eine saftige Geldauflage bis hin zu einer Verurteilung und einem weiteren Wiedersehen vor dem Bundesgerichtshof - alles ist möglich.

Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs ist der Spielraum für einen neuerlichen Freispruch aber enger geworden: So gibt es etwa für die nachträgliche Ausschüttung von Prämien keine «gelockerte» Strafbarkeit.

Sich selbst Prämie bezahlt

Als besonders heikel gilt die Drei-Millionen-Euro-Prämie, die sich der damalige Mannesmann-Präsident Joachim Funk zunächst sogar selbst genehmigt hatte. Der BGH sprach von einer «greifbaren Rechtswidrigkeit», auch wenn Funk den Konzern wesentlich länger geführt hatte als Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und sein Anteil am Unternehmenserfolg im umgekehrten Verhältnis zur Prämienhöhe stehen mag.

Was ging in den Köpfen vor?

Die Düsseldorfer Richter haben nun vor allem zu klären, was Juristen die «subjektive Tatseite» nennen: Was ging in den Köpfen der Angeklagten vor? Aus welchen Gründen hielt man die Prämien für berechtigt, obwohl doch Mannesmann bald nur noch Geschichte sein würde?

Für die Verteidiger wird darzustellen sein, dass es um eine erfolgreiche Integration von Mannesmann in den Vodafone-Konzern ging. Somit hätte die 16-Millionen-Euro-Prämie an Esser vielleicht weniger dessen Motivation oder Erfolg gegolten, sondern vielmehr als Botschaft an das Mannesmann-Management dienen sollen, die Integration zu unterstützen und auch im neuen Konzern willkommen zu sein.

Hintertür bleibt offen

Unterdessen blickt man am Landgericht schon über den letzten Verhandlungstermin Ende Februar 2007 hinaus. Dort hält man es durchaus für möglich, dass der Fall nach erneuter Revision auch noch ein drittes Mal als Bumerang vom BGH zurück kommt. Im Fall einer Verurteilung könnte Ackermann deshalb eine Hintertür nutzen, um Zeit zu gewinnen: Bis zur Rechtskraft des Urteils gilt weiter die Unschuldsvermutung - und bis die Rechtskraft eintritt, kann es noch lange dauern.

(von Frank Christiansen, dpa/sda)

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