Drogentests: SBB soll sich nicht ins Private einmischen

publiziert: Mittwoch, 8. Aug 2007 / 08:14 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 8. Aug 2007 / 23:49 Uhr

Bern - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird Alkohol- und Drogen-Grenzwerte für das Personal des öffentlichen Verkehrs einführen. Laut BAV-Sprecher Davide Demicheli ist derzeit noch offen, wie hoch diese Grenzwerte sein werden.

Hanspeter Thür bezieht nun das BAV ein.
Hanspeter Thür bezieht nun das BAV ein.
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Das BAV begrüsse jede Anstrengung für mehr Sicherheit, sagte Demicheli gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Entsprechend befürworte man auch Alkohol- und Drogengrenzwerte für die SBB und das übrige öV-Personal, wie sie der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür fordert.

Uneins sind sich Thür und die SBB indes über den Drogenkonsum von Angestellten in der Freizeit. Die SBB stellt sich auf den Standpunkt, dieser wirke sich auf die Arbeit negativ aus. Sie führt deshalb im Verdachtsfall Tests auf Drogenrückstände durch.

Thür dagegen kritisiert, dass sich der Arbeitgeber nicht ins Privatleben der Angestellten einmischen dürfe und verweist dafür auf Artikel 328 des Obligationenrechts. Er verlangt deshalb vom BAV, die SBB aufzufordern, Daten über den Drogenkonsum von Angestellten in der Freizeit nicht mehr zu bearbeiten.

Grenzwerten für Alkohol und Drogen

Eine Lösung des Konflikts sieht der Datenschützer in der Einführung von Grenzwerten. «Diese können auch bei Null liegen», sagte Thür auf Anfrage. Es gehe ihm keineswegs darum der SBB zu sagen, was die Verkehrssicherheit gebiete.

Derzeit revidiere das BAV die geltenden Richtlinien für die Angestellten des öffentlichen Verkehrs, sagte Demicheli. Dabei werde auch die Einführung von Grenzwerten für Alkohol und Drogen geprüft.

Ob diese im Rahmen der Revision der Richtlinien eingeführt werden, ist noch offen. Das BAV wartet derzeit noch auf erste medizinische Expertisen.

Auf alle Fälle aber wird der Bundesrat in der Verordnung zum Eisenbahngesetz Grenzwerte festschreiben.

(bert/sda)

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