Arbeitgeber dürfen nicht mehr willkürlich Testen

Drogentests nur noch mit Einwilligung des Lehrlings

publiziert: Freitag, 16. Feb 2001 / 14:00 Uhr

Bern - Ein Arbeitgeber darf bei seinen Lehrlingen nur einen Drogentest durchführen, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht und der Lehrling einem Test einwilligt. Diese «Empfehlungen» ruft der Datenschutzbeauftragte «fehlbaren Unternehmen» in Erinnerung.

Ein solches Unternehmen ist der Basler Pharmakonzern Roche: Seit 1997 müssen dort alle Lehrlinge zum Drogentest antreten. Die 300 Lehrlinge müssen sich bereits bei Unterzeichnung des Vertrags damit einverstanden erklären. Keine Freude an solchen flächendeckenden Tests hatte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Odilo Guntern. Nach Gesprächen mit Roche wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Frage der Drogentests in der Lehre abklären sollte. Der jetzt vorgelegte Bericht dieser Gruppe bestätigt die Haltung der Datenschützer.

Massiver Eingriff

Drogentests stellten einen «massiven Eingriff» in die Persönlichkeit der Betroffenen dar und sei deshalb «nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt», hält der EDSB in einer Mitteilung vom Freitag fest. Der Bericht der Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass Drogentests nur aufgrund eines «überwiegenden Sicherheitsrisikos» erlaubt sind. Wenn also «ein reeles Risiko» für Angestellte oder Aussenstehende bestehe, habe der Arbeitgeber das Recht, solche Tests anzuordnen. Diese dürfen aber in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwillung des Lehrlings durchgeführt werden. Gezwungen werden darf er nicht. Eine generelle Einwilligung zu einem Test im Lehrvertrag reiche nicht. Die Arbeitsgruppe - bestehend aus dem EDSB, der Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, dem Staatssekretariat für Wirtschaft sowie den Bundesämtern für Gesundheit und für Justiz - zweifelt grundsätzlich an der Aussagekraft und am Nutzen solcher Tests. Nur die Wiederholung der Tests könne zuverlässige Resultate liefern. Drogentests hätten einen Repressions- statt eines Hilfcharakter. Sie stellten deshalb keine ganzheitliche Lösung von Drogenproblemen in der Jugend dar.

Roche wartet ab

Bei Roche hat man den Bericht zur Kenntnis genommen. Die neuen Empfehlungen des EDSB habe man noch nicht erhalten, sagte Roche- Sprecherin Jacqueline Wallach auf Anfrage. Vorläufig würden die Tests weitergeführt. Die Tests bei Roche seien lediglich ein Teil eines Drogenschutzkonzepts, wie dies auch im Bericht der Arbeitsgruppe verlangt werde, fügte Wallach an. Zudem würden die Lehrlinge bei Roche unter einem erhöhten Sicherheitsrisiko arbeiten.

(la/sda)

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