Durchbruch: Neuer GAV im Gastgewerbe

publiziert: Dienstag, 30. Jun 2009 / 12:19 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 30. Jun 2009 / 15:31 Uhr

Bern - Die rund 200 000 Angestellten des Schweizer Gastgewerbes erhalten 2010 einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die sechs Sozialpartner der Branche haben nach zweijährigen Verhandlungen einen Durchbruch erzielt. Das neue Lohnsystem tritt demnach erst 2012 in Kraft.

Die Angestellten der Branche erhalten generell fünf Wochen Ferien.
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Im Schweizer Gastgewerbe ist nach zweijährigen Verhandlungen ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unter Dach. Rund 200'000 Angestellte in 30'000 Betrieben profitieren so ab 2010 von besseren Arbeitsbedingungen. Das neue Lohnsystem tritt aufgrund der Rezession allerdings erst 2012 in Kraft.

Von einem historischen Moment für die Branche - einem Meilenstein, war in Bern vor den Medien die Rede. Beim neuen GAV handelt sich um den grössten GAV der Schweiz und die sechs Sozialpartner, die Branchenverbände GastroSuisse, hotelleriesuisse und Swiss Catering Association sowie die Gewerkschaften Hotel&Gastro Union, Syna und Unia, wollen damit «in einer ökonomisch schwierigen Zeit ein Zeichen für den Aufbruch in der Branche und eine neue Sozialpartnerschaft setzen».

Oberstes Ziel sei es gewesen, einen innovativen GAV auszuarbeiten, der das Image des Gastgewerbes aufwerte, sagte Magdalena Bertone, Vizepräsidentin der Gewerkschaft Syna. Das Gastgewerbe kämpft laut GastroSuisse heute mit einer der höchsten Fluktuationsraten und rund 40 Prozent aller Beschäftigten sind ungelernte Mitarbeitende.

Voller 13. Monatslohn

Durch eine mehrheitliche Übernahme der Ausbildungskosten und eine Kompensation des Lohnausfalls wollen die Sozialpartner sicher stellen, dass sich Bildung lohnt und ständige Weiterbildung gewährleistet ist. Die Aus- und Weiterbildung wird bei den Mindestlöhnen künftig konsequent berücksichtigt.

Der Vertrag will mit klaren Regeln Personal und Arbeitgebern mehr Sicherheit geben. Vorgesehen sind u.a. eine korrekte Erfassung der Arbeitszeit und der Überzeit, generell fünf Wochen Ferien, ein Vaterschaftsurlaub von drei (bisher 1) Tagen und der volle 13. Monatslohn für alle, nach der Probezeit. Die Vereinfachungen verbesserten und erleichterten die Selbstkontrolle, sagte Unia Co-Präsident Andreas Rieger.

(ht/sda)

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