EBK muss Dokumente zu Genfer Kantonalbankdebakel offenlegen

publiziert: Donnerstag, 27. Mrz 2003 / 12:34 Uhr

Lausanne - Die Eidgenössische Bankenkommission muss interne Dokumente zum Debakel der Genfer Kantonalbank den Genfer Untersuchungsbehörden offenlegen. Das Bundesgericht hat die Modalitäten diktiert.

In Genf läuft ein Strafverfahren gegen frühere Organe und Revisoren der Genfer Kantonalbank (BCGe). Einer der zuständigen Untersuchungsrichter ersuchte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) im Februar 2002 rechtshilfeweise, ihre eigenen Unterlagen in dieser Sache zu übermitteln.

Die EBK kam diesem Ersuchen teilweise nach, verweigerte aber die Aushändigung von Beratungsprotokollen und weiteren internen Dokumenten. Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat nun entschieden, dass sie die Rechtshilfe gewähren muss.

Dafür gelten die folgenden Modalitäten: Die EBK muss den Untersuchungsbehörden an ihrem Sitz Einsicht in die streitigen Dokumente gewähren. Danach sind die genauen Stücke zu bezeichnen, welche in das Genfer Strafdossier aufgenommen werden sollen. Ohne Zustimmung der EBK darf keines der Dokumente ihre Räumlichkeiten verlassen. Im Streitfall entscheidet die Anklagekammer.

Die BCGe stand 2000 am Rande des Abgrunds und konnte nur dank einer staatlichen Intervention gerettet werden. Eine Stiftung übernahm für mehr als 5 Mrd. Franken faule Immobilienkredite der BCGe. Diese müssen laut Experten rund zur Hälfte abgeschrieben werden. Die genaue Schlussrechnung dürfte erst in 10 Jahren vorliegen. Der geschätzte Verlust von rund 2,5 Mrd. Franken geht zu Lasten der Genfer Staatskasse.

(bsk/sda)

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