EJPD-Papier sorgt für Verwirrung beim Steuerpaket

publiziert: Donnerstag, 4. Mrz 2004 / 13:32 Uhr

Bern - Rund zwei Monate vor der eidgenössischen Abstimmung herrscht Unklarheit beim Steuerpaket. Dies wegen einer Stellungnahme aus dem EJPD, wonach bei einem Ja zum Steuerpaket die kalte Progression nicht ausgeglichen werden muss.

Das Papier stammt aus dem Departement von Christoph Blocher.
Das Papier stammt aus dem Departement von Christoph Blocher.
Deshalb wurde der Druck der entsprechenden Seiten des Bundesbüchleins zur Abstimmung verschoben. Zuvor hatte Finanzminister Merz seine Medienkonferenz zur Abstimmung über das Steuerpaket vertagt. Er will erst nach der morgigen Bundesratssitzung Stellung nehmen.

Bundesrats-Sprecher Achille Casanova sagte, der Druck der Abstimmungsbroschüre beginne dieser Tage. Die Druckerei habe aber den Auftrag erhalten, mit den Teilen zur 11. AHV-Revision und zur Mehrwertsteuer zu beginnen. So könne man den auf Freitag erwarteten Äusserungen des Bundesrates Rechnung tragen, sagte Casanova zu einem Bericht im Blick.

Grund für diese Umstellungen ist ein Papier aus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Darin kommen die Fachleute von Bundesrat Christoph Blocher in einer Variante zum Schluss, bei einem Ja müsste die kalte Progression nicht ausgeglichen werden, wie der Blick aufdeckte.

Mehrere Varianten

Als weitere Varianten nennt das Diskussionspapier die Möglichkeit, die kalte Progression normal auszugleichen und eine Mischform. Seit dem letzten Ausgleich 1996 stieg die Teuerung um 6,1 Prozent. Die Schwelle von sieben Prozent, ab der die Progression ausgeglichen werden muss, dürfte nach Ansicht von Experten 2005 erreicht sein.

EJPD-Sprecher Livio Zanolari bestätigte das Vorliegen einer entsprechenden Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz, nahm aber keine Stellung zu deren Inhalt. Er könne dem Bundesrat nicht vorgreifen, sagte er im Hinblick auf die Medienkonferenz vom Freitag.

In der Schweiz werden die meisten Löhne mehr oder weniger regelmässig der Teuerung angepasst. Dadurch steigt das Einkommen, eine höhere Steuerkategorie wird erreicht. Die Kaufkraft dagegen steigt nicht. Das Phänomen heisst kalte Progression.

Der Bund ist verpflichtet, die kalte Progression jeweils beim Erreichen einer Schwelle von 7 Prozent auszugleichen.

(rp/sda)

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