EU nimmt Friedensnobelpreis entgegen
Oslo - Für sechs Jahrzehnte Aussöhnungspolitik hat die Europäische Union am Montag in Oslo den Friedensnobelpreis erhalten. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy, Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Europaparlamentspräsident Martin Schulz nahmen den Preis entgegen.
Die EU habe entscheidend daran mitgewirkt, Europa von einem Kontinent des Krieges zu einem Kontinent des Friedens zu machen, sagte der Norweger in seiner Laudatio.
«Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass wir nicht verlieren, was wir auf den Ruinen von zwei Weltkriegen aufgebaut haben», sagte Jagland mit Blick auf 80 Millionen europäische Opfer von Krieg und Extremismus im vergangenen Jahrhundert.
«Frieden darf nicht als selbstverständlich angesehen werden. Wir müssen jeden Tag dafür kämpfen.» Europa müsse nach vorne schauen und das schützen, was bereits erreicht worden sei, sagte Jagland mit Blick auf die aktuelle Eurokrise.
Verbrüderung vorantreiben
Ratspräsident Van Rompuy sagte in seiner Dankesrede: «In einer Zeit der Unsicherheit erinnert dieser Tag die Menschen in Europa und in aller Welt an den fundamentalen Zweck der Europäischen Union: Die Verbrüderung der europäischen Nationen voranzutreiben, jetzt und in der Zukunft.»
Kommissionspräsident Barroso unterstrich in seiner Rede die Einzigartigkeit der EU. «Unsere Union ist mehr als nur ein Zusammenschluss von Staaten. Sie ist eine neue Rechtsordnung, die nicht auf dem Machtgleichgewicht zwischen den Nationen, sondern auf dem freien Willen zu geteilter Souveränität basiert.»
Neben Norwegens König Harald V. sowie Merkel und Hollande gehörten knapp 20 weitere Staats- und Regierungschefs aus den 27 EU-Ländern zu den Teilnehmern der Zeremonie. Der Feier in Norwegens Hauptstadt ferngeblieben war der euroskeptische britische Premierminister David Cameron. Er liess sich von Vizepremier Nick Clegg vertreten.
Jagland lobte die EU in seiner Laudatio als entscheidenden Faktor bei der Aussöhnung zwischen den Völkern nach zwei Weltkriegen: «Es ist wahrlich fantastisch, was dieser Kontinent geschafft hat, als er sich von einem Kontinent des Krieges zu einem des Friedens wandelte.»
Die EU verdiene den Friedensnobelpreis, weil sie in diesem Prozess eine herausragende Rolle gespielt habe. Das Nobelkomitee in Oslo hatte der EU am 12. Oktober den Preis zugesprochen.
Einstige Kriegsgegner
Die Europäische Union war 1958 von sechs Ländern, darunter den Kriegsgegnern Deutschland und Frankreich, zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden. Inzwischen ist die Union auf 27 Mitgliedsstaaten gewachsen. Im Sommer 2013 soll Kroatien als 28. Land aufgenommen werden.
Der Friedensnobelpreis wird seit 1901 jährlich vom norwegischen Nobelkomitee in Oslo vergeben. Grundlage ist das Testament des Preisstifters Alfred Nobel (1833-1896).
Nach dem Willen des Industriellen und Dynamit-Erfinders soll ausgezeichnet werden, wer «am meisten oder am besten für die Verbrüderung der Völker gewirkt hat, für die Abschaffung oder Verminderung der stehenden Heere sowie für die Bildung und Verbreitung von Friedenskongressen».
Von 124 Friedensnobelpreisträgern seit 1901 waren 100 Personen und 24 Organisationen. Die Dotierung beträgt in diesem Jahr acht Millionen schwedische Kronen (1,1 Mio. Franken).
(bert/sda)
"Die EU und der EWR wird auch heute hauptsächlich von Wirtschaftsinteressen bestimmt, was zwar wichtig ist, aber die Demokratie sollte nicht auf der Strecke bleiben. Das Demokratiedefizit wurde extrem sichtbar bei der Verabschiedung des Lissabon-Vertrages."
Das ist sehr vorsichtig formuliert. Ich würde behaupten, die Ausschaltung der Demokratie war das einzige Motiv zur Gründung des EWR (dem ja auch die EU-Staaten angehören) und der Lissabonner EU - es hat nie einen anderen Hintergrund gegeben.
So, wie es Benn offenbar auch formuliert hat: "einseitig wirtschaftlichen Interessen der Konzerne und Banken dienten, ohne demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung"
Diese "wirtschaftlichen Interessen" sind nichts anderes als private Machtansprüche einer antidemokratischen Sippschaft in Europa, die aus dem Tiefschlaf erwacht ist.
Zur Wiedereinführung des standrechtlichen Tötens im Lissabonvertrag möchte ich anmerken, dass es durchaus KEINEN Krieg benötigt, um dem Standrecht Gültigkeit zu verleihen:
„... ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“
So lautet das Verbot der Todesstrafe.
Hierzu ein Auszug von Prof. Schachtschneider (Referenz: http://www.kaschachtschneider.de/)
"(..) kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung. Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.
Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, als maßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!
Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen” - in Ordnung, Notwehr - , “jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern” - das geht schon sehr weit, doch dann kommt es - “einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”. Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.
Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung: “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden.” Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.
Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für “Missionen”, d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zu messen.
Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mit öffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht herumschlägt, wenn er nichts merkt. Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen - das ist doch eine Körperverletzung!
Eigenartige Grundrechte."
War es das Motto von Berta von Suttner, die Alfred Nobel zur Schaffung des Nobelpreises animierte, mit Waffen und Krieg Frieden zu stiften?
Die EU-Staaten führten den Krieg in Libyen mit der Begründung der „Einrichtung einer Flugverbotszone“. Die USA und andere Nato Staaten, und arabische Staaten, bombardierten aber das Land, was tausende Tote unter der Zivilbevölkerung forderte. Jetzt gerade unterstützen auch EU-Staaten, zusammen mit den Golfdiktaturen Saudi-Arabien, Katar usw. einseitig die Bürgerkriegspartei die das Assad-Regime stürzen will.
In der EU, die jetzt den Friedensnobelpreis erhalten hat, gibt es auch Staaten die zu den grössten Exporteuren von Kriegsmaterial auf dieser Erde gehören. Sie heizen mit ihren Waffenexporten Konflikte in aller Welt an. Deutschland war 2010 der drittgrösste Waffenexporteur der Welt, Grossbritannien der fünftgrösste, Frankreich der sechstgrösste, Schweden der siebgrösste, Italien der achtgrösste und die Niederlande der zehntgrösste. (Rangliste laut dem Stockholm International Peace Research Institute)
Wirtschaftliche Überlegungen standen im Vordergrund bei der Bildung der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Vor zwanzig Jahren lehnte das Schweizer Volk einen Beitritt knapp ab. In einer Veranstaltung in der Roten Fabrik in Zürich plädierte damals Jean Ziegler für den Beitritt der Schweiz zum EWR. Tony Benn, der ehemalige Labour Postminister von Grossbritannien, nahm in der Roten Fabrik Stellung gegen den EWR. Seiner Meinung nach war der EWR eine Konstruktion die einseitig wirtschaftlichen Interessen der Konzerne und Banken dienten, ohne demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung.
Die EU und der EWR wird auch heute hauptsächlich von Wirtschaftsinteressen bestimmt, was zwar wichtig ist, aber die Demokratie sollte nicht auf der Strecke bleiben. Das Demokratiedefizit wurde extrem sichtbar bei der Verabschiedung des Lissabon-Vertrages. Nicht einmal die EU-Abgeordneten hatten Zeit den definitiven Text des Vertrages zu studieren. Sie mussten einfach unter Zeitdruck zustimmen. In den meisten Ländern der EU fand auch keine Abstimmung über diesen wichtigen EU-Lissabon-Vertrag statt. Zu erwähnen ist: Der Lissabon-Vertrag führte in der EU auch wieder die Todesstrafe ein: Im Kriegszustand sind Tötungen zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
Was jetzt gerade in Griechenland, Spanien und Portugal abläuft erinnert mich sehr an die Dinge die John Perkins in seinem Buch „Economic Hit man“ schilderte. Die Rezepte der EU aus Brüssel zur Sanierung dieser verschuldeten Staaten zwingen diese Länder, ihre Gesundheits-, Bildungs-, Energieversorgungs-, Wasser- und andere Infrastrukturen an Privatkonzerne zu verkaufen. Diese Länder müssen auch die finanzielle für viele einheimische lebenswichtige und soziale Einrichtungen einstellen. Griechenland, Spanien und Portugal kommen immer mehr unter die wirtschaftliche Kontrolle der Banken und Konzerne der reichen Industrieländer. Armut und Elend gehört dort bald zum Alltag.
- keinschaf aus Wladiwostok 2826
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