Unternehmenssteuern

EU nimmt Steuernachlässe für Amazon in Luxemburg unter die Lupe

publiziert: Dienstag, 7. Okt 2014 / 20:48 Uhr
Es wir angenommen, dass der «grösste Teil der europäischen Gewinne von Amazon» zwar in Luxemburg «verbucht, dort aber nicht besteuert» wird.
Es wir angenommen, dass der «grösste Teil der europäischen Gewinne von Amazon» zwar in Luxemburg «verbucht, dort aber nicht besteuert» wird.

Brüssel - Die EU-Kommission geht dem Verdacht illegaler Steuervorteile für den Online-Händler Amazon in Luxemburg nach. Die obersten EU-Wettbewerbshüter nehmen die von Amazon dort gezahlte Körperschaftssteuer unter die Lupe.

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Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Luxemburg Amazon unlautere Steuervorteile eingeräumt hat, müsste das Unternehmen diese zurückzahlen. Solch versteckte Beihilfen sind nach europäischem Recht verboten.

Brüssel geht derzeit in einer Reihe von Untersuchungen möglicherweise ungerechtfertigten Steuervorteilen für Grosskonzerne auf den Grund. Dabei geht es unter anderem um Steuersparmodelle des US-Computerherstellers Apple in Irland, des italienischen Autobauers Fiat in Luxemburg und der US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden.

Bei Amazon geht es konkret um eine sogenannte Steuervorentscheidung der Luxemburger Behörden für die Konzerntochter Amazon EU S.à.r.l. aus dem Jahr 2003, die weiter in Kraft ist. Folge sei, dass der «grösste Teil der europäischen Gewinne von Amazon» zwar in Luxemburg «verbucht, dort aber nicht besteuert» werde, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.

Verdacht der illegalen Beihilfe

Die Höhe der Nachlässe für den US-Online-Händler in Luxemburg entspreche nach bisheriger Einschätzung «möglicherweise nicht den Marktbedingungen», erklärte die Kommission. Denn im Vergleich zu anderen Unternehmen zahle Amazon weniger Steuern und verschaffe sich damit womöglich einen wirtschaftlichen Vorteil.

«Die nationalen Behörden dürfen nicht zulassen, dass einzelne Unternehmen ihre zu versteuernden Gewinne mit Hilfe von für sie vorteiligen Berechnungsmethoden zu niedrig ansetzen», erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, zu der Untersuchung.

Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen dürften «keine Vorzugsbehandlung erhalten, die auf versteckte Beihilfen hinauslaufen könnte». Almunia wies vor Journalisten zudem die Vermutung zurück, die Kommission gehe gezielt vor allem gegen Konzerne aus den USA vor. «Ich unterscheide bei den Unternehmen nicht, ob sie nun amerikanisch, deutsch, spanisch, französisch oder lettisch sind», sagte der Kommissar.

Luxemburg und Amazon weisen Vorwürfe zurück

Die luxemburgische Regierung zeigte sich in einer Stellungnahme überzeugt, das die Vorwürfe «unbegründet» seien. Die Kommission werde zu dem Schluss kommen, «dass Amazon keinerlei Vorzugsbehandlung in Steuerfragen oder Vorteil erhalten hat».

Ähnlich äusserte sich das Unternehmen: Amazon habe keine Vorzugsbehandlung von Luxemburg bekommen, sagte ein Sprecher. «Wir unterliegen denselben Steuergesetzen wie andere Unternehmen, die hier tätig sind.»

Das kleine EU-Land Luxemburg sieht sich immer wieder Vorwürfen von Steuerdumping und undurchsichtigen Geschäften seiner Finanzbranche ausgesetzt. Sollte das vertiefte Verfahren tatsächlich eingeleitet werden, käme es nur wenige Wochen, bevor der langjährige luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker das Amt des neuen EU-Kommissionspräsidenten antreten wird.

Die Kommission kritisierte, dass Luxemburg dem Auskunftsersuchen aus Brüssel «noch nicht in vollem Umfang nachgekommen» sei; erst im August habe das Land verlangte Angaben «zu einer Reihe von Fällen geliefert, darunter auch zu Amazon».

(fest/sda)

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