Internet-Marktplatz in der Pflicht

Ebay muss bei Fälschungen mitbüssen

publiziert: Dienstag, 12. Jul 2011 / 12:53 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 3. Aug 2011 / 18:25 Uhr

Luxemburg - Der Internet-Handelsplatz Ebay muss für Markenrecht-Verstösse der Händler haften, wenn er deren illegalen Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt oder Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Wird Ebay bei potentiellen Fälschungen nicht aktiv, so ist die Unternehmung haftbar.
Wird Ebay bei potentiellen Fälschungen nicht aktiv, so ist die Unternehmung haftbar.
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Der EuGH präzisierte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Verantwortlichkeit von Internet-Marktplätzen bei Markenrecht-Verstössen in der Europäischen Union. Bei Ebay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen.

Weil auf der Plattform in Grossbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten wurden, hatte der Konzern geklagt. Der High Court in London legte den Streit dann dem EuGH vor.

Nach Überzeugung des EuGH kann sich Ebay nicht auf Ausnahmeregelungen zur Verantwortlichkeit bei Markenrecht-Verstössen berufen, wenn es professionelle Händler beim Verkauf aktiv unterstützt.

Solch' ein aktive Rolle könne darin bestehen, die Präsentation der Verkaufsangebote zu optimieren oder diese Angebote mit Internetwerbung in Suchmaschinen zu fördern. Ebay könne sich in solchen Fällen Kenntnisse über die beworbenen Angebote verschaffen und müsse diese Möglichkeit auch nutzen, urteilte das Gericht.

Das Unternehmen sei aber auch in der Verantwortung, wenn es Händler nicht aktiv unterstützt. Dies gilt laut EuGH etwa dann, wenn Ebay von Herstellern auf gefälschte Produkte hingewiesen wird, diese Angebote aber nicht unverzüglich löscht oder den Zugang zu ihnen sperrt.

Ebay hat reagiert

Ähnlich hatte 2010 der Oberste Gerichtshof der USA auf eine Klage des Luxusjuweliers Tiffany entschieden: Ebay müsse nicht selbst die Echtheit aller auf seiner Plattform angebotenen Waren prüfen; vielmehr müssten die Markeninhaber Fälschungen bei Ebay anzeigen und der Internet-Marktplatz dann darauf reagieren.

In Frankreich hatte Ebay dagegen 2008 einen ähnlichen Prozess gegen die Luxusgüter-Gruppe LVMH verloren.

Im Zuge dieser Streitfälle hat Ebay inzwischen ein System entwickelt, das es den Herstellern ermöglicht, angebotene Produkte etwa als Fälschungen anzuzeigen. In solchen Fällen wird das Ebay-Konto des Anbieters gesperrt.

(dyn/sda)

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