Einsatz von Super-Pumas erlaubt

publiziert: Mittwoch, 5. Jul 2006 / 17:53 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat den Einsatz von Drohnen und Super-Puma-Helikoptern mit Infrarot-Kameras für die Überwachung der Grenze genehmigt.

Super-Pumas dürfen eingesetzt werden.
Super-Pumas dürfen eingesetzt werden.
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Aufgrund von Bedenken des Datenschutzbeauftragten wird vorerst auf die Aufzeichnung von Personendaten verzichtet.

Der Verzicht gilt mindestens bis zum Inkrafttreten des revidierten Zollgesetzes und der in Revision befindlichen Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten. Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür hatte das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage kritisiert.

Bewilligung vom Bundesrat

Gemäss dem Datenschutzgesetz dürfen Bundesorgane aber ausnahmsweise auch ohne formell-gesetzliche Grundlage besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, wenn dies der Bundesrat bewilligt. Dies ist nun bis Ende 2007 im Rahmen der Unterstützung der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzmassnahmen (LITHOS) möglich.

Auch vom Verband Schweizer Polizeibeamten (VSPB) war der Einsatz von Drohnen kritisiert worden. Damit greife das Militär in Aufgaben der Polizei ein, schrieb der VSPB im Dezember 2005, nachdem erste Testflüge mit Drohnen zur Überwachung der Grenze bekannt geworden waren.

Punktueller Einsatz Das Aufklärungsdrohnensystem ADS-95 und die mit einer Infrarot- Kamera (FLIR) ausgerüsteten Super-Puma-Helikopter sollen auf Gesuch des Grenzwachtkorps aber nur punktuell zum Einsatz kommen. Laut dem Verteidigungsdepartement (VBS) handelt es sich nicht um eine permanente und flächendeckende Überwachung.

Wegen dem Fluglärm und der Sichtbarkeit sowie der auf Grund gesetzlicher Vorschriften einzuhaltenden Flughöhen können lediglich Bildaufnahmen von eingeschränkter Qualität gemacht werden. Die aufgenommenen Bilder lassen nur Personensilhouetten und deren Bewegungen erkennen.

Tag und Nacht wachsam Die Drohnen werden laut Angaben des VBS von einer mobilen Rampe gestartet und vom Boden aus ferngesteuert. Die Drohne kann in einer Höhe bis zu 4500 Metern und über eine Distanz bis zu 100 Kilometern operieren. Sie ist über 200 Stundenkilometer schnell. Die ADS 95 Ranger ist 4,6 Meter lang und hat eine Spannweite von 5,7 Metern.

Dank Infrarotkameras können die Armeedrohnen, ein ursprünglich israelisches Produkt, sowohl am Tag als auch in der Nacht Bilder aufnehmen. Die Aufklärungsdrohnen ADS 95 Ranger sind seit dem Frühjahr 1999 im Dienst der Armee. Sie kosten je 2,5 Millionen Franken.

(bsk/sda)

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