Einziehung von Hells-Angels-Waffen gerechtfertigt

publiziert: Freitag, 4. Mrz 2005 / 12:39 Uhr

Lausanne - Die Luzerner Kantonspolizei hat die über 300 Waffen eines Deutschen zu Recht beschlagnahmt und eingezogen.

Das Bundesgericht hat gegen den Kläger entschieden.
Das Bundesgericht hat gegen den Kläger entschieden.
Dieser Schritt war laut Bundesgericht gerechtfertigt, weil mehrere Waffen indirekt an die Hells Angels weitergegeben wurden. Die Luzerner Kantonspolizei hatte 1998 im Wagen des Deutschen verschiedene Waffen entdeckt.

Im Freiburger Ferienhaus des Waffennarrs kamen über dreihundert weitere Schusswaffen, sowie Waffenbestandteile und -zubehör zum Vorschein. Die Gegenstände wurden von der Polizei beschlagnahmt und 2003 eingezogen.

Waffennummer herausgeschliffen

Zu Recht, wie nun in letzter Instanz das Bundesgericht auf Beschwerde des Betroffenen entschieden hat. Laut den Lausanner Richtern lässt das Waffenrecht eine Einziehung zu, wenn sich der Besitzer selber oder Dritte mit der Waffe gefährdet. Im konkreten Fall bestehe zwar keine direkte Selbst- oder Drittgefährdung.

Der Betroffene habe jedoch eine grössere Anzahl Waffen indirekt an die Motorradgruppe Hells Angels weitergegeben. Dabei habe er aufgrund der gegebenen Umstände damit rechnen müssen, dass sie zu kriminellen Zwecken verwendet würden. Damit sei anzunehmen, dass Dritte mit den Waffen des Beschwerdeführers gefährdet würden.

Besonders bedenklich sei, dass er teilweise die Waffennummer herausgeschliffen und auch erhebliche Mengen an Munition sowie Schalldämpfer verkauft habe. Ob der Deutsche für die Einziehung allenfalls teilweise entschädigt wird, werden die zuständigen Behörden des Kantons Luzern zu entscheiden haben.

(rp/sda)

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