Eizenstat-Buchumschlag: Anzeigesteller abgeblitzt

publiziert: Dienstag, 6. Mai 2003 / 12:32 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht hat einen Anzeigensteller gegen den umstrittenen Buchumschlag des Eizenstat-Buches Imperfect Justice abblitzen lassen. Er kann sich nicht dagegen beschweren, dass die Bundesanwaltschaft (BA) seiner Anzeige keine Folge geleistet hat.

Das Buch befasst sich unter anderem mit der Affäre um Holocaust-Gelder auf Schweizer Bankkonten.
Das Buch befasst sich unter anderem mit der Affäre um Holocaust-Gelder auf Schweizer Bankkonten.
Die BA hatte der Anzeige im letzten Februar keine Folge geleistet, soweit sie einen tätlichen Angriff auf Schweizerische Hohheitszeichen im Sinne von Artikel 270 des Strafgesetzbuches (StGB) betraf. Die Anklagekammer des Bundesgerichts ist auf die dagegen erhobene Beschwerde nun nicht eingetreten.

Der Anzeiger sei von der behaupteten Straftat nicht als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes betroffen und damit nicht zur Beschwerde legitimiert, hielt es fest. Von Artikel 270 StGB geschütztes Rechtsgut sei die Ehre und die Autorität des Staates. Die Interessen des Einzelnen würden dagegen nicht direkt berührt.

Im übrigen habe die BA einen Verstoss gegen die fragliche Norm zu Recht verneint: Die Straftat könne gemäss Wortlaut nur an einem Hoheitszeichen verübt werden, dass von einer Behörde angebracht worden sei. Der Gebrauch der Fahne durch einen Einzelnen auf dem Umschlag seines Buches falle damit nicht unter Artikel 270 StGB.

Der Buchumschlag von Imperfect Justice des Ex-US-Unterstaatssekretärs Stuart Eizenstat zeigt ein Hakenkreuz aus Goldbarren auf einer Schweizer Fahne. Das Buch befasst sich unter anderem mit der Affäre um Holocaust-Gelder auf Schweizer Bankkonten.

(bert/sda)

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