Emotionen über rationale Argumente?

publiziert: Montag, 16. Aug 2004 / 08:39 Uhr / aktualisiert: Montag, 16. Aug 2004 / 09:06 Uhr

Bern - Die Abstimmung um die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten Generation und die automatische Einbürgerung der dritten Generation am 26. September wird eine enge Sache.

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Die Befürworter der beiden Vorlagen sind zuversichtlich: 1994 wurde die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer von der Mehrheit der Stände zwar verworfen, von fast 53 Prozent der Stimmberechtigten aber angenommen.

Die Befürworter wissen aber auch, dass die konservative Rechte, angeführt von der SVP, die erleichterte Einbürgerung vehement bekämpft und auf Ausländer bezogene Vorlagen immer äusserst heikel sind.

Der Fall Emmmen

Die Polemik um Einbürgerungsentscheide an der Urne, wie sie in Emmen LU üblich waren, belastet die Einbürgerungs-Diskussion. Vor allem die SVP hatte Mühe, den Bundesgerichts-Entscheid zu schlucken, wonach Einbürgerungen an der Urne wegen der fehlenden Begründbarkeit verfassungswidrig sind.

Um diesem Verfahren doch noch zum Durchbruch zu verhelfen, lancierte die SVP die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen". Die Unterschriftensammlung ist noch im Gang.

Den Stimmberechtigten jedoch zu erklären, dass es bei der kommenden Abstimmung um etwas anderes geht, - nämlich nur darum, Grundsätze der Einbürgerung und des Bürgerrechts in der Verfassung zu verankern -, ist nicht einfach.

Einheitliche Kriterien

Volk und Stände müssen entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs vereinheitlicht werden sollen. Ziel ist es, insbesondere den Jugendlichen der zweiten Generation den Erwerb des Schweizer Passes zu erleichtern.

Hierbei geht es um die Kinder von eingewanderten Ausländern, die in der Schweiz aufgewachsen sind und mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben.

Das Parlament hat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen bereits festgelegt. Diese treten jedoch erst im Kraft, wenn die Verfassungsänderungen angenommen sind und kein Referendum ergriffen wird.

Pragmatismus

Der Bundesrat und die anderen Befürworter der Vorlage rufen zu Pragmatismus auf und appellieren an den Gerechtigkeitssinn der Stimmberechtigten. Die erleichterte Einbürgerung fördere die Integration der jungen Ausländer, was auf wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ebene im Interesse der Schweiz liege. Es sei gerecht, wenn diese Jugendlichen zu fairen Bedingungen mit allen Rechten und Pflichten in unsere Gemeinschaft aufgenommen würden.

Vierzehn Kantone haben bereits von sich aus Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche der zweiten Generation eingeführt. Ein Problem ist, dass die Voraussetzungen, Verfahren und Kosten uneinheitlich sind. Das führt zu Ungleichheiten.

Die Feststellung, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, liegt nach wie vor in der Kompetenz der Kantone. Erfüllen die Bewerber die Bedingungen, haben sie ein Anrecht auf den Schweizer Pass. Im Falle einer Ablehnung können sie beim Bundesgericht rekurrieren.

Automatismus

Bei der zweiten Einbürgerungsvorlage geht es um die dritte Generation, das heisst, um jene Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz ausgewandert sind.

Sie sollten nach Auffassung von Bundesrat und Parlament das Bürgerrecht automatisch bei der Geburt in der Schweiz erhalten - unter der Bedingung, dass mindestens ein Elternteil hier aufgewachsen ist. Ausgeschlossen sind die Kinder von Asylbewerbern.

Die Gegner der Vorlage sind der Meinung, sie gehe viel zu weit und öffne dem Bodenrecht - bei dem der Geburtsort massgebend ist - die Türe.

Die Befürworter halten die automatische Einbürgerung im Gegenteil für logisch, zumal die Verbundenheit der dritten Generation mit der Schweiz noch grösser sei als jene der zweiten Generation. Zudem würden lange Verfahren vermieden, was dem Staat Einsparungen bringe.

(bsk/sda)

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